Kantonsgericht

Das Kantonsgericht entscheidet als erste Instanz bei Auseinandersetzungen in Zivilsachen, d.h. bei Streitigkeiten zwischen privaten Parteien.

Bild Aabachstrasse Treppe

Über uns

Am Kantonsgericht Zug amten derzeit zwölf Richterinnen und Richter sowie sechs Ersatzrichterinnen und -richter. Ihnen stehen vierzehn Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber sowie vierzehn Sekretärinnen zur Seite.

 

Mitglieder und Ersatzmitglieder des Kantonsgerichts

 

Daniela Panico Peyer
lic.iur., Präsidentin
geb. 1971
Im Amt seit 2004


Pascal Stüdli
lic.iur., Vizepräsident
geb. 1972
Im Amt seit 2012


Philipp Sialm
lic.iur., Mitglied
geb. 1972
Im Amt seit 2014


Cyrill Moos
lic.iur., Mitglied
geb. 1980
Im Amt seit 2015


Carmela Frey
MLaw., Mitglied
geb. 1984
Im Amt seit 2017


Ruedi Ackermann
Dr.iur., Mitglied
geb. 1984
Im Amt seit 2021


Katja Heidelberger
MLaw, Mitglied
geb. 1988
Im Amt seit 2024


Corine Vogel
MLaw, Mitglied
geb. 1987
Im Amt seit 2025


Jeannine Berweger
MLaw, Mitglied
geb. 1988
Im Amt seit 2025


Martina Casutt
MLaw, Mitglied
geb. 1988
Im Amt seit 2025


Miriam Scherer
MLaw, Mitglied
geb. 1989
Im Amt seit 2025


Olivia Bühlmann
MLaw, Mitglied
geb. 1991
Im Amt seit 2025

 

Ersatzmitglieder

Priska Ineichen-Müller
lic.iur., Ersatzmitglied
geb. 1973
Im Amt seit 2001


Barbara Reichlin Radtke
lic.iur., Ersatzmitglied
geb. 1970
Im Amt seit 2009


Fabio Peduzzi
lic.iur., Ersatzmitglied
geb. 1972
Im Amt seit 2013


Felizia Huber Meier
lic.iur., Ersatzmitglied
geb. 1973
Im Amt seit 2016


Matthias Ebneter
lic.iur., Ersatzmitglied
geb. 1973
Im Amt seit 2019


Luzia Wenk
lic.iur., Ersatzmitglied
geb. 1962
Im Amt seit 2019

 

Kanzlei des Kantonsgerichts

 

Bernadette Käppeli Huwiler
lic.iur., Kanzleivorsteherin


Wanda Schmid
MLaw, Gerichtsschreiberin


Pascal Sterchi
MLaw, Gerichtsschreiber


Petra Obrist
MLaw, Gerichtsschreiberin


Tanja Lötscher
MLaw, Gerichtsschreiberin


Nora Hurni
MLaw, Gerichtsschreiberin


Katrin Wismer
Dr.iur., Gerichtsschreiberin


Enea Laube
MLaw, Gerichtsschreiber


Céline Suter
MLaw, Gerichtsschreiberin


Jennifer Portmann
MLaw, Gerichtsschreiberin


Patricia Reichmuth
Dr.iur., Gerichtsschreiberin


Cécile Maag
MLaw, Gerichtsschreiberin


Kevin Schaub
MLaw, Gerichtsschreiber


Corina Fleury
MLaw, a.o. Gerichtsschreiberin


Caroline Schweizer
lic.iur., a.o. Gerichtsschreiberin
 

Nicolas Fuchs
MLaw, a.o. Gerichtsschreiber


Monica Schönenberger
Sachbearbeiterin Kanzlei


Claudia Arnold-Loher
Sachbearbeiterin Kanzlei


Edith Süess
Sachbearbeiterin Kanzlei


Barbara Sattler
Sachbearbeiterin Kanzlei


Tatjana Stiedl Puur
Sachbearbeiterin Kanzlei


Edina Becic
Sachbearbeiterin Kanzlei


Irene Zurfluh
Sachbearbeiterin Kanzlei


Nicole Räber
Sachbearbeiterin Kanzlei
 

Sibylle Fassbind
Sachbearbeiterin Kanzlei
 

Chiara Annen
Sachbearbeiterin Kanzlei


Lea Schmid
Sachbearbeiterin Kanzlei

 

Beatrice Locher
Sachbearbeiterin Kanzlei

 

Rebecca Jordi
Sachbearbeiterin Kanzlei

Organisation des Kantonsgerichts

Das Zuger Kantonsgericht gliedert sich in drei Abteilungen. Jede Kantonsrichterin und jeder Kantonsrichter amtet zudem als Einzelrichterin oder Einzelrichter. Hinzu kommt die Geschäftsleitung, die für sämtliche administrativen Belange des Kantonsgerichts zuständig ist (soweit diese nicht durch Gesetz oder Verordnung einer anderen Behörde zugewiesen sind).

Die Abteilungen setzen sich zurzeit wie folgt zusammen:


Geschäftsleitung

Panico Peyer Daniela
Stüdli Pascal
Moos Cyrill
 

1. Abteilung
(ZGB; OR, insbesondere Werkvertragsrecht)

Ackermann Ruedi (Abteilungspräsident)
Panico Peyer Daniela
Berweger Jeannine
Casutt Martina

 

2. Abteilung
(OR, insbesondere Arbeitsrecht; Haftpflicht- und Privatversicherungsrecht)

Moos Cyrill (Abteilungspräsident)
Sialm Philipp
Heidelberger Katja


3. Abteilung
(OR, insbesondere Handelsrecht; SchKG)

Stüdli Pascal (Abteilungspräsident)
Frey Carmela
Vogel Corine
Scherer Miriam
Bühlmann Olivia

 

 

 

Interessenbindungen

Das Kantonsgericht ist gesetzlich verpflichtet, die Interessenbindungen seiner Mitglieder und Ersatzmitglieder zu veröffentlichen. Eine aktuelle Liste der Interessenbindungen finden Sie nachfolgend zum Download.

Mitteilung EN 2022 2

Medienmitteilung vom 9. Januar 2025

Mit Entscheid des Kantonsgerichts Zug EN 2022 2 vom 9. Januar 2025 wurde der Nord Stream 2 AG die definitive Nachlassstundung ausnahmsweise bis 9. Mai 2025 verlängert. Sodann wurde die Nord Stream 2 AG verpflichtet, innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt dieses Entscheids sämtliche Kleingläubiger in voller Höhe zu befriedigen und dem Kantonsgericht Zug die entsprechenden Zahlungsbelege zukommen zu lassen; wird diese Frist nicht eingehalten, wird über die Nord Stream 2 AG ohne Ansetzung einer Nachfrist der Konkurs eröffnet. Die Transliq AG wird als definitive Sachwalterin beibehalten.

 

Medienmitteilung vom 6. März 2025

Mit Entscheid des Kantonsgerichts Zug EN 2022 2 vom 6. März 2025 wurde die mit Entscheid des Kantonsgerichts Zug EN 2022 2 vom 9. Januar 2025 angesetzte 60-tägige Frist zur Befriedigung sämtlicher Kleingläubiger und der Zustellung der entsprechenden Zahlungsbelege an das Kantonsgericht Zug gestützt auf das Gesuch der Sachwalterin vom 5. März 2025 bis zum 9. Mai 2025 erstreckt.

 

Medienmitteilung vom 9. Mai 2025

Mit Entscheid des Kantonsgerichts Zug EN 2022 2 vom 9. Mai 2025 wurde der zwischen der Nord Stream 2 AG und ihren Gläubigern abgeschlossene Nachlassvertrag (Dividendenvergleich) vom 30. April 2025 samt Anlage 1 und 2 gerichtlich bestätigt. Gemäss Art. 307 Abs. 1 SchKG kann der Entscheid über den Nachlassvertrag mit Beschwerde nach der ZPO angefochten werden. Gemäss Art. 307 Abs. 2 SchKG hat die Beschwerde aufschiebende Wirkung, sofern die Rechtsmittelinstanz nichts anderes verfügt. Da der Entscheid vom 9. Mai 2025 noch nicht vollstreckbar ist, erteilt das Kantonsgericht Zug keine weiteren Auskünfte zum Nachlassstundungsverfahren der Nord Stream 2 AG (vgl. Art. 308 Abs. 1 lit. b SchKG). 

 

Medienmitteilung vom 3. Juni 2025

Mit Entscheid des Kantonsgerichts Zug EN 2022 2 vom 9. Mai 2025 wurde der zwischen der Nord Stream 2 AG und ihren Gläubigern abgeschlossene Nachlassvertrag (Dividendenvergleich) vom 30. April 2025 samt Anlage 1 und 2 gerichtlich bestätigt. Dieser Entscheid ist vollstreckbar.


Medienmitteilung vom 8. September 2025

Die mit Entscheid vom 9. Januar 2025 angesetzte und mit Entscheid vom 9. Mai 2025 bis 9. September 2025 erstreckte Frist zur Befriedigung sämtlicher Kleingläubiger und der Zustellung der entsprechenden Zahlungsbelege an das Kantonsgericht Zug wird bis zum 9. Februar 2026 erstreckt. Die Gesuchstellerin und die Transliq AG werden angewiesen, die Sicherstellung der Forderungen der noch nicht befriedigten Kleingläubiger aufrechtzuerhalten und diese Forderungen bei Erfüllung der notwendigen Bedingungen auszubezahlen.

Mitteilung A1 2023 9

Mitteilung vom 3. September 2025

Der Entscheid über die Prozessvoraussetzungen in der Sache Asmania, Arif Pujianto, Mustaghfirin und Edi Mulyono gegen Holcim AG betreffend Persönlichkeitsschutz und Forderung wird schriftlich ergehen und zu gegebener Zeit auf der Webseite des Kantonsgerichts Zug publiziert.

Kontakt

Kantonsgericht Zug

Gerichtsgebäude an der Aa, Aabachstrasse 3, Postfach
6301 Zug
Montag bis Freitag


Samstag bis Sonntag
geschlossen

Elektronische Eingaben

Bitte beachten Sie, dass elektronische Eingaben qualifiziert elektronisch signiert sein müssen. Weitere Hinweise zum elektronischen Rechtsverkehr im Kanton Zug sowie das zu verwendende Kontaktformular finden Sie hier: Elektronischer Rechtsverkehr

Eingaben, die per E-Mail oder auf andere Weise ohne Originalunterschrift übermittelt werden, gelten als nicht rechtsgültig eingereicht. Die Kommunikation per E-Mail ist nicht verschlüsselt. Anfragen und Eingaben zu konkreten Fällen werden über E-Mail nicht entgegengenommen.

Hinweis zum elektronischen Posteingang

Elektronische Eingaben werden von Montag bis Freitag jeweils viermal täglich zu folgenden Zeiten abgerufen:

•    ca. 08.00 Uhr
•    ca. 10.00 Uhr
•    ca. 13.30 Uhr
•    ca. 17.00 Uhr

Zwischen den genannten Abrufzeiten sowie vor dem ersten Abruf am Morgen und nach dem letzten Abruf um 17.00 Uhr erfolgt kein Abruf elektronischer Eingaben.

Erfolgt die Einreichung einer elektronischen Eingabe zwischen 08.00 Uhr und 17.00 Uhr ausserhalb der genannten Abrufzeiten und ist deren unverzügliche Kenntnisnahme ausnahmsweise erforderlich, wird um eine zusätzliche telefonische Mitteilung gebeten.