Rechtsmittel – wenn das Gericht nicht wie gewünscht entschieden hat
Entscheide des Kantonsgerichts können dem Obergericht zur Überprüfung vorgelegt werden. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen rund um die Möglichkeiten, die Ihnen bei einem ungünstigen Entscheid offenstehen.
Allgemeine Informationen
Die Zivilprozessordnung sieht verschiedene rechtliche Mittel vor, mit denen betroffene Personen gegen zivilrechtliche Entscheide der ersten kantonalen Instanz vorgehen können (sog. Rechtsmittel).
Welches Rechtsmittel im konkreten Einzelfall das richtige ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Von juristischen Laien wird nicht erwartet, dass sie von sich aus wissen, welches Rechtsmittel sie zu ergreifen haben. Deshalb enthält jeder anfechtbare Entscheid eine sogenannte Rechtsmittelbelehrung. Darin steht, welches Rechtsmittel gegen den Entscheid ergriffen werden kann, innert welcher Frist dies zu erfolgen hat und an wen das Rechtsmittel zu richten ist. Die Rechtsmittelbelehrung befindet sich in der Regel auf der letzten oder zweitletzten Seite des Entscheids.
Nachfolgend werden die verschiedenen Rechtsmittel vorgestellt.
Berufung
Die Berufung ist das umfassendste Rechtsmittel. Mit ihr kann sowohl eine falsche Sachverhaltsfeststellung als auch eine unzutreffende Rechtsanwendung beanstandet werden.
Beschwerde
Die Beschwerde ist gegenüber der Berufung stärker eingeschränkt. Mit ihr kann primär eine unrichtige Rechtsanwendung gerügt werden. Fehler bei der Sachverhaltsfeststellung können von der Beschwerdeinstanz nur noch dann korrigiert werden, wenn der Sachverhalt offensichtlich unrichtig festgestellt wurde.
Revision
Mit einer Revision kann in einigen besonderen Konstellationen ein Entscheid angefochten werden, der eigentlich bereits rechtskräftig, d. h. definitiv geworden ist.
Erläuterung und Berichtigung
Schliesslich kann es auch sein, dass das Dispositiv eines Entscheids unklar, widersprüchlich oder unvollständig ist. Oder aber, es steht mit der Begründung im Widerspruch. In solchen Fällen kann ein Gesuch um Erläuterung oder Berichtigung gestellt werden.
Das Gesuch ist – anders als die übrigen Rechtsmittel – nicht an das nächsthöhere Gericht zu stellen, sondern an das Gericht, das den Entscheid gefällt hat. Im Gesuch sind die beanstandeten Stellen und die gewünschten Änderungen anzugeben.
Das Gericht kann, soweit nötig, noch eine Stellungnahme der Gegenpartei einholen und eröffnet den Parteien daraufhin den erläuterten oder berichtigten Entscheid.
Ein Entscheid des Kantonsgerichts über ein Erläuterungs- oder Berichtigungsgesuch ist wiederum mit Beschwerde ans Obergericht anfechtbar.
Wird ihr Erläuterungs- oder Berichtigungsgesuch abgewiesen, kann eine Entscheidgebühr von 100 bis 2000 Franken erhoben werden.
Weiterzug ans Bundesgericht
Auch die Entscheide des Obergerichts können noch einmal unter bestimmten Voraussetzungen überprüft werden.
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