Informationen für Veranstaltende

Verkaufen Sie Alkohol oder Tabak? Veranstalten Sie Feste mit musikalischer Unterhaltung? Bitte beachten Sie dabei die Bestimmungen zum Jugendschutz und zur Lautstärke an Veranstaltungen (V-NISSG, Schall), um gesundheitliche Schädigungen zu verhindern.

Information für Veranstaltende

Jugendschutz

Wir informieren und beraten zum Thema Jugendschutz in den Bereichen Alkohol sowie Tabak- und Nikotinprodukte. Gerne unterstützen wir Sie als Gemeinde, Veranstaltende, Gastrobetrieb oder Detailhandel bei der Planung und Umsetzung der gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen.

Auf unserer Webseite www.jugendschutz-zentral.ch finden Sie alle Informationen und Unterstützungsangebote zum Jugendschutz Alkohol und Tabak. Sie finden viele hilfreiche Informationen, um einen gelungenen Event zu organisieren, sowie kantonale Gesetze, aktuelle Angebote, nützliche Downloads, eine kostenlose Onlineschulung für Ihr Personal, Hilfsmittel und Material zum Bestellen.

Hier finden Sie mehr Informationen zum Jugendschutz im Zusammenhang mit Alkohol und Tabak.

Schall und Laser (V-NISSG)

Wir vollziehen das Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG) im Bereich Schall an Veranstaltungen.

Wir beraten Sie präventiv telefonisch und vor Ort, stellen Plakate für den höheren Schallpegel sowie Handmessgeräte zur Verfügung und führen periodisch Kontrollmessungen durch.

Wir geben zu Laser in einer Kurzinformation Hinweise zu den Ausbildungsmöglichkeiten und Zuständigkeiten.

Hier finden Sie mehr Informationen zu Schall und Laser im Kanton Zug.

Impressionen

Kontakt

Amt für Gesundheit

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6300 Zug
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