Der Umgang mit Leichen und die Leichentransporte werden in der Epidemienverordnung geregelt. Für Leichentransporte ins Ausland benötigt es eine Bewilligung (sogenannter Leichenpass).

Allgemeine Informationen

Für Leichentransporte ins Ausland benötigt es eine Bewilligung (sogenannter Leichenpass).


Für den Transport von Leichen von der Schweiz ins Ausland muss eine Bewilligung, ein sogenannter Leichenpass, eingeholt werden. Bisher war der Kantonsarzt für die Ausstellung von Leichenpässen zuständig. Ab 1. Januar 2025 sind entsprechende Gesuche an das zuständige Zivilstandsamt zu richten, welches den Leichenpass gestützt auf eine Bestätigung der Bestatterin oder des Bestatters ausstellt.

Amtsärztlicher Ausweis zur Erwirkung eines Leichenpasses

  1. Antrag ausfüllen

    Antrag/Vorlage bei der Gemeinde, die den Todesfall registriert hat, ausfüllen. Die Gemeinde übermittelt den Antrag an das Amt für Gesundheit.

  2. Termin vereinbaren

    Zustellung des Antrags telefonisch avisieren und telefonische Terminvereinbarung zur Abholung des Ausweises durch die Gemeinde.

    Telefonnummer:  +41 41 728 35 10

  3. Antragsformular einreichen

    Antragsformular wird von der Gemeinde an gesund@zg.ch gesendet.

  4. Amtsärztlichen Ausweis abholen

    Abholungsort wird telefonisch bei der Terminvereinbarung bekannt gegeben (siehe 02).

Kontakt

Medizinische Abteilung

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Termine nach Vereinbarung