Berufliche Unbedenklichkeitserklärung
Haben Sie eine Berufsausübungsbewilligung in einem Beruf im Gesundheitswesen im Kanton Zug? Und möchten Sie eine Bewilligung in einem anderen Kanton? Dann benötigen Sie eine berufliche Unbedenklichkeitserklärung von uns.
Antrag für die berufliche Unbedenklichkeitserklärung
Verfügen Sie im Kanton Zug über eine Berufsausübungsbewilligung in einem universitären Beruf oder in einem anderen Beruf im Gesundheitswesen? Und möchten Sie in einem anderen Kanton eine Bewilligung beantragen? Dann benötigen Sie in der Regel eine berufliche Unbedenklichkeitserklärung von uns. Die Berufliche Unbedenklichkeitserklärung bestätigt, dass im Kanton Zug eine Berufsausübungsbewilligung vorliegt und gibt Auskunft über Ihren beruflichen Leumund bzw. über berufsbezogene Verfahren.
Bitte füllen Sie das Online-Formular über den nachstehenden Link aus. Nach Prüfung des Gesuchs stellen wir Ihnen die berufliche Unbedenklichkeitserklärung zu. Die Ausstellungsgebühr beträgt 50 Franken (§ 3 Ziff. 19 Verwaltungsgebührentarif BGS 641.1), ab zwei Bestätigungen beträgt die Ausstellungsgebühr 100 Franken.
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 13:30 - 17:00
Termine nach Vereinbarung