Grosshandel

Sie brauchen eine Bewilligung des Schweizerischen Heilmittelinstitutes Swissmedic, wenn Sie Arzneimittel herstellen, vermitteln oder mit Arzneimitteln Grosshandel betreiben.

Grosshandel

Grosshandel

Stellen Sie Arzneimittel her? Vermitteln Sie Arzneimittel oder betreiben Sie einen Grosshandel mit Arzneimitteln? Dann brauchen Sie eine Bewilligung des Schweizerischen Heilmittelinstitutes Swissmedic.

Die Gesuchsformulare können hier heruntergeladen werden und müssen mit den darauf aufgeführten Unterlagen bei Swissmedic eingereicht werden:

Gesuchsformulare

Die Inspektionen der im Bereich Grosshandel/Herstellung tätigen Firmen übernimmt die akkreditierte Kantonale Heilmittelkontrolle Zürich (KHZ), welche mit der Regionalen Fachstelle der Ost- und Zentralschweiz (RFS OZ) identisch ist. Wir führen im Unterauftrag der KHZ die Inspektionen bei den im Kanton Zug ansässigen Grosshandelsfirmen durch.

Unten finden Sie eine Auswahl verschiedener gesetzlicher Grundlagen und weitere Informationen.

Kontakt

Pharmazeutische Abteilung

Kontaktformular
Baarerstrasse 53
6300 Zug

Dossiers

Detailhandel
Wer Arzneimittel der Abgabekategorien A bis D abgibt, benötigt eine Detailhandelsbewilligung. Apothekerinnen und Apotheker, die unter eigener fachlicher Verantwortung gewerbsmässig tätig sind, benötigen zudem eine Berufsausübungsbewilligung. Die Kantonsapothekerin erteilt diese Bewilligungen.
Arzneimittelbezug
Der Bezug von Arzneimitteln aus dem Grosshandel ist für bestimmte Personen erlaubt. Erfahren Sie mehr über den Bewilligungsstatus, der für den Bezug von Arzneimitteln notwendig ist.