Prämienverbilligung
Der Kanton Zug gewährt seinen Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen einen finanziellen Beitrag an die Prämien für die obligatorische Krankenversicherung - die individuelle Prämienverbilligung (IPV).
Wie kann ich eine Prämienverbilligung beantragen?
Die Ausgleichskasse Zug schreibt bis Mitte Februar alle Versicherten direkt an, die voraussichtlich eine Prämienverbilligung in Anspruch nehmen können. Zusätzlich können Antragsformulare bei den zuständigen Gemeindestellen angefordert werden. Anträge auf Prämienverbilligung können bis am 30. April 2023 eingereicht werden.
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Direktionssekretariat GD
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