Prämienverbilligung

Der Kanton Zug gewährt seinen Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen einen finanziellen Beitrag an die Prämien für die obligatorische Krankenversicherung – die individuelle Prämienverbilligung (IPV).

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Ausgleichskasse Zug / Prämienverbilligung

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