Spitex

Unter Spitex wird die spitalexterne Hilfe und Pflege zu Hause verstanden. Diese leistet einen wichtigen Beitrag an die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung.

Spitex

Angebot und Zuständigkeiten

Die Versorgung der Bevölkerung im Bereich der spitalexternen Pflege (Spitex) ist eine Aufgabe der Gemeinden des Kantons Zug. Diese haben dem Verein Spitex Kanton Zug einen entsprechenden Leistungsauftrag erteilt und leisten finanzielle Beiträge.

 

Private Spitexorganisationen können ebenfalls Dienstleistungen anbieten.

 

Die Gesundheitsdirektion übt die gesundheitspolizeiliche Aufsicht aus und erteilt die Betriebsbewilligung. Die Pflegedienstleitung eines Spitexdienstes benötigt zudem eine Berufsausübungsbewilligung. Diese ist beim Amt für Gesundheit, Medizinische Abteilung, zu beantragen.

Abrechnung

Die Gemeinden des Kantons Zug bezahlen für die KVG-pflichtigen Spitex-Leistungen (Abklärung und Beratung, Untersuchung und Behandlung, Grundpflege) eine Abgeltungspauschale pro geleistete Stunde.

 

Für den Nachweis und die Abrechnung der geleisteten Stunden, die von den im Kanton Zug zugelassenen Spitexorganisationen und selbstständig erwerbenden Pflegefachpersonen erbracht wurden, sind die nachstehenden Formulare zu verwenden. Diese sind zur Abrechnung an die Verwaltung der Einwohnergemeinde zu senden.

 

Die Gesundheitsdirektion des Kantons Zug publiziert die erwähnten Leistungsabrechnungsformulare im Auftrag der Gemeinden des Kantons Zug. Die Gemeinden sind für den Inhalt der Formulare verantwortlich.
Bei Fragen stehen Ihnen die Sozialabteilungen der Gemeinden des Kantons Zug oder die Fachstelle Langzeitpflege der Zuger Einwohnergemeinden gerne zur Verfügung.

Übersicht über Pflege und Betreuung im Kanton Zug

Der Kanton Zug, die Zuger Gemeinden sowie verschiedene andere Organisationen bieten Unterstützung und Entlastung für pflegebedürftige Personen und deren Angehörige. Die Palette der Angebote reicht von Mahlzeitendiensten über Alterswohnungen bis zu Freizeitangeboten. Eine Übersicht über alle Angebote finden Sie auf Webseite Pflege Zug.

Kontakt

Direktionssekretariat GD

Kontaktformular
Neugasse 2, Postfach
6301 Zug
Montag bis Freitag


Samstag bis Sonntag
geschlossen

Dossiers

Alters- und Pflegeheime
Die Alters- und Pflegeheime im Kanton Zug liegen in der Zuständigkeit der Gemeinden sowie von Privaten. Der Kanton übt lediglich eine Oberaufsicht aus und erlässt basierend auf der Pflegeheimplanung die Pflegeheimliste.

Bei diesen Themen unterstützt Sie: