Chemikalien
Wir sind die Chemikalienfachstelle im Kanton und vollziehen die Chemikaliengesetzgebung, soweit keine anderen Ämter zuständig sind.
Chemikaliengesetz
Das Chemikaliengesetz und die darauf abgestützten Verordnungen sind seit 2005 in Kraft. Die Giftklassen und die entsprechende Kennzeichnung mit Giftbändern sind aufgehoben. Einstufung und Kennzeichnung von giftigen Stoffen und Zubereitungen erfolgen mit Gefahrenpiktogrammen sowie mit standardisierten Gefahrenhinweisen (H-Sätze) und Sicherheitshinweise (P-Sätze).
Im Chemikaliengesetz hat die Eigenverantwortung einen hohen Stellenwert, dies mit Blick auf die Selbstkontrolle, das in Verkehr bringen, die Informationspflicht gegenüber Abnehmerinnen und Abnehmern und die Sorgfaltspflicht.
Die Einschränkungen und Verbote für umweltgefährdende Stoffe, Zubereitungen und Gegenstände sind in der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung geregelt.
Inspektion
In der amtlichen Überwachungstätigkeit wird festgestellt, ob Verbrauchersicherheit im Bereich Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände in ausreichendem Mass durch die Anbieter gewährleistet wird. Massstab sind die Bestimmungen des Lebensmittelrechts. Bei Verstössen gegen diese Bestimmungen müssen die Anforderungen wieder erreicht werden und der Anbieter muss sich auch daran halten.
Ein wesentlicher Teil der Überwachung findet vor Ort in den Lebensmittelbetrieben statt (von industrieller Produktion über Heime, Handel, Metzgerei- und Bäckereigewerbe, Verkauf ab Hof, Vereinslokal bis zu öffentlichen Anlässen). Davon nimmt der Verpflegungssektor (vom Kebab-Stand über Takeaway bis zu Grossrestaurants) einen Anteil von ca. 52% ein.
Die Kontrollen erfolgen unangemeldet und zu den Betriebszeiten. Die Auswahl der Kontrollobjekte richtet sich nach den Ergebnissen der amtsinternen Gefahren- und Risikobewertung und den bisherigen Erfahrungen mit den Verantwortlichen.
Betriebsgründung und Mutation
Planen Sie eine Betriebsgründung oder haben Sie eine Veränderung/Betriebsschliessung?
Ist Ihr Betrieb tätig in Herstellung, Behandlung, Lagerung, Transport und Inverkehrbringen von Lebensmitteln oder Gebrauchsgegenständen?
Entsorgung von Chemikalien
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Beachten Sie den Abfallkalender Ihrer Gemeinde.
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Geben Sie giftige Stoffe und Zubereitungen, sowie Resten davon und Medikamente in Kleinmengen dem Fachgeschäft zurück.
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Sie können aber auch Gifte und Giftabfälle bei den Zuger Ökihöfen abgeben.
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Bei grossen Mengen wenden Sie sich bitte an die ZEBA (Zweckverband der Zuger Einwohnergemeinden für die Bewirtschaftung von Abfällen) oder an private Entsorgungsfirmen.
Vergiftungen
Bei Vergiftungsfällen oder Vergiftungsverdacht gibt das Schweizerische Toxikologische Informationszentrum rund um die Uhr unentgeltlich ärztliche Auskunft.
24-Stunden-Notfall-Telefonnummer 145
Wohngifte, Schimmel, Asbest
Wir verbringen einen Grossteil unserer Lebenszeit in Innenräumen. Wir selbst, unser Wohnumfeld und unsere Tätigkeiten verursachen Änderungen der Luftqualität, die zu einer gesundheitlichen Belastung führen können. Der Luftqualität in Innenräumen kommt damit für die Gesundheit und das Wohlbefinden eine entscheidende Bedeutung zu. Wichtige Einflussfaktoren sind Emissionen aus Produkten (besonders Bauprodukten), mikrobielle Belastungen und das Lüftungsverhalten.
Wir können Sie bei allgemeinen Fragen beraten. Für Begutachtungen und Innenraumluftmessungen verweisen wir auf private Dienstleistungsunternehmen.
Radon
Radon ist ein natürlicherweise vorkommendes Gas. Es entsteht hauptsächlich im Erdboden, beim Zerfall von Radium in uranhaltigem Gestein. Durch undichte Stellen in der Gebäudehülle dringt es in Wohn- und Aufenthaltsräume ein, wo es sich ansammelt. Wird Radongas eingeatmet, wirkt die Strahlung des Radons und seiner Folgeprodukte direkt auf das Lungengewebe und kann so Lungenkrebs verursachen.
Gefährliche und geregelte Stoffe
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Achten Sie auf den richtigen Umgang und helfen Sie mit Vergiftungen zu verhüten.
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Kaufen Sie nicht mehr als benötigt wird.
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Beachten Sie die Gefahrensymbole, Gefahrenhinweise und Sicherheitsratschläge.
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Beachten Sie das Sicherheitsdatenblatt.
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Bewahren Sie die giftigen Stoffe und Zubereitungen nur in Originalverpackungen auf.
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Lagern Sie die Mittel immer getrennt von Lebensmitteln, Medikamenten oder Futtermitteln.
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Bewahren Sie giftige Stoffe und Zubereitungen, giftige Abfälle und Medikamente für Kinder unerreichbar auf.
Team
Mattias Fricker
Kantonschemiker
6312 Steinhausen
Jonas Megert
Chemikalieninspektor
6312 Steinhausen