Lebensmittelunternehmen sind verpflichtet, ihre Produkte vom Markt zu nehmen oder zurückzurufen, falls die vom Betrieb importierten, hergestellten oder verkauften Lebensmittel die Gesundheit von Konsument/innen gefährden.

Weitere Infomationen

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) veröffentlicht die Rückrufe und öffentlichen Warnungen in Zusammenarbeit mit den zuständigen kantonalen Behörden und dem betroffenen Unternehmen.

 

Auf der Web-Seite des Bundes sind weitere Informationen zu öffentlichen Warnungen und Rückrufe zu entnehmen.


Die Verpflichtungen der für die Lebensmittelsicherheit verantwortliche Person finden Sie unter folgendem Link:

https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2017/63/de#art_84

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Lebensmittelkontrolle

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