Reisedokumente für ausländische Personen
Erfahren Sie hier, welches die Voraussetzungen für den Erhalt eines Reisedokuments für ausländische Personen sind.
Reisedokumente für ausländische Personen
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) ist zuständig für die Ausstellung von Reisedokumenten an ausländische Personen.
Bitte stellen Sie Ihren Antrag persönlich am Schalter des Amts für Migration. Sobald das SEM Ihren Antrag gutgeheissen hat, erhalten Sie die Aufforderung, sich beim Amt für Migration zu melden, um einen Termin für die Erfassung Ihrer biometrischen Daten zu vereinbaren.
Das SEM stellt folgende Reisedokumente aus:
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Reiseausweis für Flüchtlinge
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Pässe für ausländische Personen (Personen nach dem Abkommen vom 28. September 1954 über die Rechtsstellung der Staatenlosen), für schriftenlose ausländische Personen mit Aufenthaltsbewilligung B oder Niederlassungsbewilligung C sowie für Personen mit F- oder N-Ausweis mit Reisebegründung.
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Identitätsausweise für asylsuchende Personen, welche die Schweiz definitiv verlassen, oder für Personen, deren Asylverfahren abgeschlossen und deren Wegweisungsverfügung rechtskräftig ist.
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Rückreisevisa für vorläufig aufgenommene Personen, die im Besitz eines gültigen Reisedokuments ihres Heimat- oder Herkunftsstaates sind (mit Reisebegründung).
Bitte beachten Sie:
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Jede Person erhält ihr eigenes Reisedokument (unabhängig von ihrem Alter). Somit müssen von jeder Person biometrische Daten erfasst werden.
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Es gibt keine Kindereinträge.
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Die Gebühr für die Bearbeitung von Anträgen um Ausstellung von schweizerischen Reisedokumenten trägt die antragstellende Person.
Biometrische Daten
Schweizerische Reisedokumente für ausländische Personen enthalten einen elektronischen Chip, auf dem ein Foto, zwei Fingerabdrücke, die Unterschrift und die Personalien gespeichert sind.
Die biometrischen Reisedokumente müssen beim Amt für Migration persönlich am Schalter beantragt werden. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) prüft anschliessend den Antrag. Wird dieser gutgeheissen, erhebt das Amt für Migration die biometrischen Daten. Anschliessend stellt das SEM der antragsstellenden Person das Dokument per eingeschriebene Post zu.
Kontakt
Amt für Migration
Schalter Einreise / Aufenthalt:
MO: 08:00–11:45 / 14:00 –18:00
DI–FR: 08:00–11:45 / 14:00–17:00
Schalter Asyl:
MO–FR: 09:00–11:45 / 14:00–15:45
Telefon Einreise / Aufenthalt:
MO–FR: 08:00–11:00 / 14:00–16:00
+41 41 594 40 00
info.afm@zg.ch
Telefon Asyl / Rückkehr:
MO–FR: 08:00–11:00 / 14:00–16:00
+41 41 594 40 50
afm.asyl@zg.ch
Montag, 23.12.2024, Schalterschluss um 16.00 Uhr.
Das Amt für Migration bleibt vom 24.12.2024 bis 03.01.2025 geschlossen.