Reisedokumente für ausländische Personen
Voraussetzungen für den Erhalt eines Reisedokuments für ausländische Personen
Reisedokumente für ausländische Personen
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) ist zuständig für die Ausstellung von Reisedokumenten an ausländische Personen.
Bitte stellen Sie Ihren Antrag persönlich am Schalter des Amts für Migration. Sobald der Antrag durch das SEM gutgeheissen ist, erhalten Sie eine Aufforderung zwecks Terminvereinbarung zur Erfassung Ihrer biometrischen Daten beim Amt für Migration.
Das SEM stellt folgende Reisedokumente aus:
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Reiseausweis für Flüchtlinge
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Pässe für eine ausländische Person (Personen nach dem Abkommen vom 28. September 1954 über die Rechtsstellung der Staatenlosen), schriftenlose ausländische Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung B oder einer Niederlassungsbewilligung C sowie Personen mit F- oder N-Ausweis mit Reisebegründung
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Identitätsausweise für asylsuchende Personen, welche die Schweiz definitiv verlassen, oder für Personen, deren Asylverfahren abgeschlossen ist und deren Wegweisungsverfügung rechtskräftig ist
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Rückreisevisa für vorläufig aufgenommene Personen, welche im Besitz eines gültigen Reisedokuments ihres Heimat- oder Herkunftsstaates sind (mit Reisebegründung)
Bitte beachten:
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Jede Person erhält ihr eigenes Reisedokument (unabhängig von ihrem Alter). Somit müssen von jeder Person biometrische Daten erfasst werden.
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Es gibt keine Kindereinträge.
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Die Gebühr für die Bearbeitung von Anträgen um Ausstellung von schweizerischen Reisedokumenten trägt die antragstellende Person.
Biometrische Daten
Schweizerische Reisedokumente für ausländische Personen enthalten einen elektronischen Chip, auf dem ein Foto, zwei Fingerabdrücke, die Unterschrift und die Personalien gespeichert sind.
Die biometrischen Reisedokumente müssen beim Amt für Migration persönlich (Schaltervorsprache) beantragt werden. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) prüft anschliessend den Antrag. Wenn dieser gutgeheissen wird, erhebt das Amt für Migration die biometrischen Daten. Das Dokument wird anschliessend vom SEM per eingeschriebene Post dem Antragsteller zugestellt.
Kontakt
Amt für Migration
Paket Adresse
identisch mit der PostanschriftSchalter Einreise / Aufenthalt:
MO: 08:00–11:45 / 14:00 –18:00
DI–FR: 08:00–11:45 / 14:00–17:00
Schalter Asyl:
MO–FR: 09:00–11:45 / 14:00–15:45
Abteilung Einreise / Aufenthalt:
MO–FR: 08:00–11:00 / 14:00–16:00
+41 41 728 50 50
info.afm@zg.ch
Abteilung Asyl / Massnahmen:
+41 41 728 50 57/58
afm.asyl@zg.ch
Bitte beachten Sie:
Das Amt für Migration bleibt am 29. Mai 2023 (Pfingstmontag) und am 8. Juni 2023 (Fronleichnam) geschlossen.