Rückkehrberatung für Personen aus dem Asylbereich
Die Rückkehrberatung unterstützt Personen aus dem Asylbereich, die in ihr Heimatland zurückkehren wollen oder müssen. Im Kanton Zug erfolgt die Rückkehrberatung (RKB) durch Caritas Schweiz.
Rückkehrhilfe
Die Kantone Obwalden, Schwyz und Zug führen eine gemeinsame Rückkehrberatungsstelle (RKB) und haben Caritas Schweiz beauftragt, die Stelle zu führen.
Die RKB fördert die kontrollierte, freiwillige und selbständige Rückkehr von Personen aus dem Asylbereich und ist für eine frühzeitige, gezielte und regelmässige Information der Asylsuchenden verantwortlich. Das Angebot der Rückkehrhilfe (RKH) beinhaltet Länderprogramme, individuelle-, finanzielle-, Zusatz- und medizinische Rückkehrhilfe.
Die RKB erfasst die individuellen Bedürfnisse der an Rückkehr interessierten Personen und erarbeitet zusammen mit ihnen individuelle Projekte zur Erleichterung ihrer Reintegration im Herkunftsland. Für die konkrete Planung und Vorbereitung der Rückkehr steht die RKB im Kontakt mit dem Staatssekretariat für Migration (SEM) und dem Amt für Migration.
Ein Vertreter der Caritas Rückkehrberatungsstelle ist jeden Donnerstag von 9.00 bis 11.45 Uhr im Amt für Migration anwesend. Personen aus dem Asylbereich können sich zwecks Informationen und Beratung freiwillig und spontan bei der Rückkehrberatungsstelle melden.
Folgende Personen können Rückkehrhilfe in Anspruch nehmen:
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Schutzbedürftige Personen (Ausweis S)
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Asylsuchende im offenen Verfahren mit Ausweis N
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Personen mit negativem Asylentscheid
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Personen mit Nichteintretensentscheid (NEE)
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Vorläufig aufgenommene Personen (Ausweis F)
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Anerkannte Flüchtlinge (Ausweis B / C)
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Opfer von Menschenhandel / Prostitution
Kontakt
Caritas Schweiz Rückkehrberatungsstelle
Paket Adresse
identisch mit der PostanschriftRückkehrberatung in Zug beim Amt für Migration
Aabachstrasse 1
6300 Zug
Donnerstag 9.00 – 11.45 Uhr
