Biometrie-/Datenerfassung
Auf dieser Seite können Sie Ihren Termin für die Biometrie-/Datenerfassung für den neuen Ausländerausweis verschieben.
Ausweis im Kreditkartenformat
Sowohl Drittstaatsangehörige als auch EU/EFTA-Staatsangehörige erhalten in der Schweiz einen Ausländerausweis im Kreditkartenformat.
Drittstaatsangehörige erhalten einen biometrischen Ausländerausweis im Kreditkartenformat. Die Datenerfassung erfolgt beim Amt für Migration. Im Chip sind folgende biometrische Daten gespeichert:
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zwei digitale Fingerabdrücke
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Gesichtsbild
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Unterschrift
Diese Daten werden während fünf Jahren im zentralen Migrationsinformationssystem (ZEMIS) gespeichert.
EU/EFTA-Staatsangehörige erhalten seit August 2020 im Kanton Zug neue, nicht biometrische Ausländerausweise im Kreditkartenformat. Für die Ausstellung des neuen Ausweises mit integrierter Fotografie und Unterschrift (ohne Chip) müssen Sie zur Erfassung der Daten persönlich beim Amt für Migration erscheinen.
Ein externes Dienstleistungsunternehmen produziert die Ausländerausweise und schickt diese innert einiger Arbeitstage einzeln mit eingeschriebener Post an die Wohnadresse zu.
Bei Unzustellbarkeit können Ausländerausweise innert einer durch die Post angesetzten Frist auf der zuständigen Poststelle abgeholt werden. Nicht abgeholte Ausländerausweise schickt die Poststelle uneingeschrieben an das Amt für Migration des Kantons Zug. Dies kann mehrere Wochen dauern. Nach Erhalt der nicht zustellbaren Ausländerausweise verschickt das Amt für Migration eine Aufforderung zur persönlichen Abholung. Für den zusätzlichen administrativen Aufwand ist in diesen Fällen bei der Abholung der Ausländerausweise eine Bearbeitungsgebühr von 20 Franken zu bezahlen.
Bisherige Papierausweise
Sämtliche bisher ausgestellten Papierausweise bleiben bis zum Ablaufdatum gültig. Ein neuer Ausweis wird bei der erstmaligen Erteilung, bei der Ausweisverlängerung sowie im Falle einer ausweisrelevanten Mutation erstellt.
Ausländerausweise für Personen im Asylprozess
Für den Ausweis F (Ausweis für vorläufig aufgenommene Personen) und für den Ausweis N (Ausweis für Asylsuchende) erfolgt die Umstellung zu einem späteren Zeitpunkt. Das konkrete Datum ist noch nicht festgelegt. Der heutige Papierausweis und das bisherige Ausstellungsverfahren bleiben für diese Ausweise vorerst bestehen.
Termin verschieben für die Biometrie-/Datenerfassung
Sie müssen Ihren Termin für die Biometrie-/Datenerfassung für die neuen Ausländerausweise verschieben? Geben Sie den Zugangscode ein, den Sie auf der Terminbestätigung finden, und vereinbaren Sie selbstständig einen neuen Termin.
Schalter Einreise / Aufenthalt:
MO: 08:00–11:45 / 14:00 –18:00
DI–FR: 08:00–11:45 / 14:00–17:00
Telefon Einreise / Aufenthalt:
MO–FR: 08:00–11:00 / 14:00–16:00
+41 41 594 40 00
info.afm@zg.ch
Montag, 23.12.2024, Schalterschluss um 16.00 Uhr.
Das Amt für Migration bleibt vom 24.12.2024 bis 03.01.2025 geschlossen.
Der Schalter Einreise/Aufenthalt bleibt am Montagnachmittag, 09.12.2024 geschlossen.