Informationen für Zuger Unternehmen

Diejenigen Personen, welche den Ausweis S erhalten, dürfen ohne Wartezeit einer Erwerbstätigkeit (auch selbständige Erwerbstätigkeit) nachgehen.
Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Erwerbstätigkeit richten sich nach dem Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG).