Informationen für Zuger Unternehmen
Die Betroffenen haben mit dem Schutzstatus S die Möglichkeit, ohne Wartefrist, eine bewilligungspflichtige Erwerbstätigkeit (auch eine selbständige) auszuüben. Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Erwerbstätigkeit richten sich nach dem Ausländer- und Integrationsgesetz AIG.