Fahren lernen
Sie möchten eine Kategorie erwerben?
Füllen Sie das Lernfahrgesuch aus und reichen Sie es bei uns ein.
Wir zeigen Ihnen hier die nötigen Schritte bis zu Ihrem Führerausweis.
Lernfahrgesuch
Sie möchten einen Führerausweis erwerben?
Als ersten Schritt füllen Sie das Lerhnfahrgesuch aus.
Dieses kann frühestens zwei Monate vor Erreichen des Mindestalters, dem Strassenverkehrsamt zugestellt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf dem Gesuch auf Seite zwei.
Sehtest
Der Sehtest wird direkt auf dem Lernfahrgesuch durch einen Schweizer Optiker/in oder Augenarzt/ärztin ausgefüllt und ist 24 Monate gültig.
Reichen Sie nach Ablauf der 24 Monate ein weiteres Lernfahrgesuch ein, so wird ein neuer Sehtest erforderlich, sofern Sie nicht bereits im Besitz eines gültigen Lernfahr- oder Führerausweises sind.
Nothelferausweis
Kurs für lebensrettende Sofortmassnahmen
Ein Nothelferausweis für Führerausweiserwerbende ist 6 Jahre gültig.
Nur wenn Sie noch nicht im Besitz eines Führerausweises der Kategorie B, A oder A1 sind, benötigen wir den original Nothelferausweis.
Für die Kategorien F, G und M benötigen Sie keinen Nothelferausweis.
Foto / Bildkriterien
Bei jedem Lernfahrgesuch ist ein neues Foto notwendig, auch wenn Sie bereits ein Gesuch eingereicht haben oder bereits im Besitz eines Führerausweises sind.
Ein Fotoautomat befindet sich im Strassenverkehrsamt in Steinhausen beim Haupteingang.
Es sind nur Automatenfotos oder Fotos von einem Fotografen erlaubt.
Selbstgedruckte PC-Bilder werden abgelehnt.
Theoretische Prüfung
Voraussetzung zur Anmeldung
Reichen Sie zuerst ein Lernfahrgesuch ein. Nach 5 bis 10 Tagen erhalten Sie per Post die Anmeldung zur Theorieprüfung und können in der eDispo einen Termin vereinbaren.
Der Zugangscode ist zwei Jahre gültig.
Lernmittel
Lernmittel für die Theorieprüfung erhalten Sie im App-Store, Fachhandel, bei Ihrer Fahrschule oder im Internet.
Das Strassenverkehrsamt des Kantons Zug empfiehlt oder vertreibt keine Lernmittel.
Am Prüfungstag (Theorie)
Begeben Sie sich mindestens 5 Minuten vor dem Beginn der Prüfung in den 1. Stock (Wartehalle).
Nehmen Sie mit:
- Terminbestätigung mit dem Zugangscode
- Original Pass, ID (für ausländische StaatsbürgerInnen: Aufenthaltsbewilligung)
Die Prüfung wird auf dem Tablet durchgeführt. Die gewünschte Sprache kann vor der Prüfung angewählt werden.
Sprachen Theorieprüfung
Basistheorieprüfungen (Kategorie B, A und A1): Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch.
Zusatztheorieprüfungen (Kategorie D, C, D1, C1, B/BPT(121) ): Deutsch, Französisch und Italienisch.
Theorieprüfung Spezialkategorien F, G, M: Deutsch, Französisch und Italienisch.
CZV-Theorieprüfung: Deutsch, Französisch und Italienisch
CZV Prüfungen neu ab dem 01. Januar 2024
CZV Prüfungen neu ab dem 01. Januar 2024
Fünf CZV Teilprüfungen
Nach der schriftlichen Zusatztheorieprüfung und der Prüfungsfahrt beim Strassenverkehrsamt, die für den Erhalt des Führerausweises erforderlich sind, müssen für den Fähigkeitsausweis fünf Prüfungsteile bestanden werden.
Alle fünf Prüfungsteile werden separat bewertet und müssen voneinander unabhängig bestanden werden.
Die schriftliche CZV Theorieprüfung findet im Strassenverkehrsamt des Wohnsitzkantons statt. Am Computer müssen in 60 Minuten 40 Fragen beantwortet werden.
Erst nach bestandener Prüfung können Sie sich für die E-Prüfungen anmelden.
Die zwei E-Prüfungen finden ebenso im Strassenverkehrsamt des Wohnsitzkantons statt. Die E-Prüfung ist eine Praxissituation, die aus fünf Fragen mit zweimal fünf und dreimal vier mit Bildern illustrierten Antwortoptionen besteht, die mittels Drag – and – Drop in die Lösungsfelder gezogen werden müssen. Für jede E-Prüfung haben Sie 45 Minuten Zeit. Es ist möglich, beide E-Prüfungen CZV in den 45 Minuten zu absolvieren. Es ist auch möglich, nicht bestandene E-Prüfungen CZV sofort zu wiederholen.
Die mündliche und die praktische Prüfung werden an verschiedenen Prüfungsstützpunkten der Prüfungsorganisation CZV in der ganzen Schweiz abgenommen.
Anmeldung
Sobald das Lernfahrgesuch bewilligt wurde, erhalten sie einen Termin bei uns.
Terminvereinbarungen können via eDispo getätigt werden.
Ausbildungsstand
Wenn Sie im Prüfungsverwaltungssystem der asa (PVS) registriert sind, können Sie Ihren persönlichen Stand der CZV-Weiterbildung abrufen, indem Sie sich auf dem Infoportal der obligatorischen Weiterbildung einloggen. Dort können Sie jederzeit online abfragen, wo Sie in der Weiterausbildung für Chauffeure stehen.
Bei zusätzlichen Fragen zum CZV Ausbildungsstand melden Sie sich per Mail an pvs@asa.ch
Praktische Führerprüfung
Termine buchen und verschieben
Buchen oder verschieben Sie den Termin für die praktische Führerprüfung jeweils in Rücksprache mit Ihrer Fahrschule.
Sprache
Die Führerprüfung wird in deutscher Sprache durchgeführt. Für die Sprachen Französisch oder Italienisch besteht die Möglichkeit, die Führerprüfung ausserkantonal in den italienisch- bzw. französischsprechenden Kantonen mit einer Bewilligung abzulegen.
Fahrstunden
Wir empfehlen, sich jeweils für die praktische Prüfung in einer Fahrschule vorzubereiten. Die entsprechende Fahrschule finden Sie unter l-drive.ch oder fahrlehrerverband-zug .
Fahrstunden sind grundsätzlich nicht obligatorisch.
Am Prüfungstag
Nehmen Sie mit:
- Lernfahrausweis
- Führerausweis (falls bereits vorhanden)
- Fahrzeugausweis
- Prüfungsfahrzeug (betriebssicher und in der Schweiz ordnungsgemäss zugelassen)
Die praktische Prüfung wird nur durchgeführt, wenn Sie die Dokumente im Original vorweisen können.
Bringen Sie die blaue Tafel mit weissem «L» gut sichtbar hinten am Fahrzeug an.
Bei winterlichen Verhältnissen bringen Sie das Fahrzeug mit einer Winterausrüstung zur Prüfung.
Die praktische Prüfung umfasst das Fahren im Verkehr mit der Bedienung des Motorfahrzeugs, das Anpassen an die Strassen-, Verkehrs- und Sichtverhältnisse und an die Besonderheiten von Fahrzeug und Ladung; Manövrieren unter Beachtung des übrigen Verkehrs, sowie Fahren auf Autobahnen und Autostrassen. Anforderungen für die praktische Führerprüfung
Prüfungsfahrzeug
Unter folgendem Link finden Sie zu jeder Kategorie die Anforderungen an das Prüfungsfahrzeug: www.fuehrerausweise.ch
Fahrhilfen und Fahrassistenzsysteme
Diese dürfen an der Führerprüfung verwendet werden. Die Fahrhilfen oder Fahrassistenzsysteme sind jedoch ausschliesslich als Hilfsmittel zu verstehen und entbinden nicht vom korrekten Verhalten im Verkehr. Sind solche Systeme am Prüfungsfahrzeug eingebaut, wird die korrekte und sichere Bedienung überprüft und bewertet.
Elektrische Handbremse (Kategorie B)
Bei privaten Lernfahrten und bei der Absolvierung der Führerprüfung mit einem privaten Fahrzeug (kein Fahrschulfahrzeug) muss die Handbremse für die Begleitperson, bzw. den Verkehrsexperten, die Verkehrsexpertin leicht erreichbar sein. Eine elektrische Handbremse ist nur zugelassen, wenn diese in der Wirkungsweise mit der herkömmlichen Handbremse vergleichbar ist. An der Führerprüfung ist eine schriftliche Bestätigung der Bremsfunktionalität (lässt sich bei jeder Geschwindigkeit mit unverzüglicher Wirkung betätigen und die Wirkung darf sich durch Betätigen des Gaspedals nicht aufheben lassen), vom Fahrzeughersteller oder -importeur, dem Verkehrsexperten vorzulegen. Bestätigungen von Garagen / -Werkstätten werden nicht akzeptiert.
Motorradprüfungen
Prüfungssaison
Kategorie A von 1. April bis 31. Oktober
Unterkategorie A1 von 1. März bis 30. November
Schutzbekleidung
Anforderungen an die Schutzbekleidung.
Anforderungen an die praktische Prüfung
Die praktische Fahrprüfung besteht aus dem Manöverteil und dem Fahren im Verkehr.
Unterkategorie A1:
Wir fahren mit einem Begleitfahrzeug hinter Ihnen her. Sie sind per Funk mit der Verkehrsexpertin oder dem Verkehrsexperten im Begleitfahrzeug verbunden.
Kategorie A/A35 kW:
Die Prüfungsabnahme erfolgt durch Aufsitzen. Bitte entfernen Sie für die Motorradführerprüfung unnötige Zubehörteile wie: Rückenlehnen, Gepäckträger und Seitentaschen.
Führerprüfung bestanden
Innert 10 Tagen erhalten Sie den neuen Führerausweis per A-Post zugestellt. Als vorübergehende Fahrberechtigung kann der Lernfahrausweis in der Schweiz verwendet werden. Falls Sie nach der Prüfung ins Ausland fahren möchten, planen Sie Ihren Prüfungstermin dementsprechend frühzeitig.
Für Neulenker/innen mit Führerausweis auf Probe: Denken Sie an den obligatorischen Weiterbildungskurs innert den ersten 12 Monaten.
Führerausweis auf Probe, Weiterbildungskurse (WAB),
Kosten, Kursdaten und Veranstalter finden Sie unter: www.2phasen.ch
Führerprüfung nicht bestanden
Nach der ersten nicht bestandenen Führerprüfung erhalten Sie innert ein paar Tagen einen neuen Anmeldebrief. Sie oder Ihre Fahrschule können einen neuen Termin vereinbaren.
Nach der zweiten nicht bestandenen Führerprüfung können Sie sich nur noch über die Fahrschule zur Prüfung anmelden. Legen Sie die Ausbildungsbestätigung der Fahrschule zur Anmeldung bei.
Nach der dritten nicht bestandenen Führerprüfung kann man sich nur nach einem positiven Fahreignungstest anmelden. Fällt der Fahreignungstest negativ aus, erlischt die Gültigkeit des Lernfahrausweises.
Bei einem negativen Fahreignungstest oder bei einer vierten nicht bestandenen Führerprüfung ist ein positives verkehrspsychologisches Gutachten notwendig.
Ausserkantonale Führerprüfung
Führerprüfung in einem anderen Kanton absolvieren
Haben Sie den Wohnsitz im Kanton Zug und möchten Sie die Führerprüfungen in einem anderen Kanton absolvieren?
Reichen Sie zuerst ein Lernfahrgesuch bei uns ein. Sobald das Gesuch von uns bearbeitet wurde erhalten Sie die Anmeldung für den Kanton Zug.
Nun können Sie den Antrag «Führerprüfung ausserhalb Kanton Zug» ausfüllen.
Erkundigen Sie sich vorgängig bei Ihrem «Wunschkanton», ob Sie die Prüfung dort ablegen können und welche Kosten anfallen werden.
Führerprüfung im Kanton Zug absolvieren
Haben Sie Ihren Wohnsitz nicht bei uns im Kanton Zug, möchten jedoch die Führerprüfung bei uns absolvieren? Dann erkundigen Sie sich beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnsitzkantons. Dieses kann Ihnen eine Bewilligung ausstellen. Reichen Sie danach die Bewilligung bei uns ein. Ausserkantonale Kontrollfahrten für den Umtausch des ausländischen Führerausweises können nicht im Kanton Zug absolviert werden.
Verlust / Diebstahl Lernfahrausweis
Verlust
Melden Sie den Verlust rechtzeitig. Ansonsten kann die praktische Prüfung nicht durchgeführt werden. Zudem ist bei einer Polizeikontrolle mit einem Bussgeld zu rechnen.
Defekter Lernfahrausweis
Senden Sie uns den defekten Lernfahrausweis per Post oder kommen Sie am Schalter vorbei und lassen Sie diesen ersetzen.
Gebühren
Die wichtigsten Gebühren rund um das Thema «Fahren lernen»
Alle Gebühren | |
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Theorieprüfung (alle Kategorien) | Fr. 40.00 |
Lernfahrausweis | Fr. 60.00 |
Bearbeitung Lernfahrgesuch Kategorie G, M | Fr. 50.00 |
Praktische Prüfung Kat. A, B, A1 | Fr. 120.00 |
Praktische Prüfung Kat. C, C1, D1 | Fr. 180.00 |
Praktische Prüfung Kat. D | Fr. 240.00 |
Praktische Prüfung Kat. BE, C1E, D1E, DE | Fr. 120.00 |
Praktische Prüfung Kat. CE | Fr. 180.00 |
Ausserkantonale Bewilligung | Fr. 35.00 |
Ausserkantonaler Kunde – Prüfung Kanton Zug | Fr. 50.00 |
Schalter:
Montag bis Freitag:
07.30 bis 11.45 Uhr
13.00 bis 16.30 Uhr
Telefon:
Montag bis Freitag:
07.30 bis 11.00 Uhr
13.00 bis 16.00 Uhr
Bitte beachten Sie unsere besonderen Öffnungszeiten.