Spezialtransporte / Bewilligungen

Ausnahmetransporte, Ausnahmefahrzeuge,
Sonntags- und Nachtfahrten, die Parkkarte für Gehbehinderung, Schülertransporte oder auch Umzugs- und Fasnachtswagen, benötigen eine Bewilligung.
Wie Sie diese Bewilligungen erhalten, erfahren Sie in den entsprechenden Themen.

Ausnahme Transporte / Schwerverkehrstransporte / Parkkarte für behinderte Personen

Ausnahmetransporte / Sonderbewilligungen

Fahrzeuge / Fahrzeugkombinationen, bei denen die normalen Masse überschritten werden, benötigen eine Sonderbewilligung, um auf öffentlichen Strassen zu fahren.

Zuständig ist in der Regel der Kanton, indem die Fahrt beginnt.
Viele Antworten sowie den Antrag finden Sie unter www.sonderbewilligung.ch

 

 

Generell gelten folgende Limiten

Länge

max. 12,00 m (Motorfahrzeuge)

max. 16,50 m (Sattelmotorfahrzeuge)

max. 18,75 m (Anhängerzüge)

Breite

max. 2,55 m

Höhe

max. 4,00 m

Gesamtgewicht 

max. 40 t

Kontakt

Strassenverkehrsamt

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Anschrift
Strassenverkehrsamt
Hinterbergstrasse 41
6312 Steinhausen
Öffnungszeiten

Schalter: 
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13.00 bis 16.30 Uhr

 

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