Spezialtransporte / Bewilligungen
Ausnahmetransporte, Ausnahmefahrzeuge,
Sonntags- und Nachtfahrten, die Parkkarte für Gehbehinderung, Schülertransporte oder auch Umzugs- und Fasnachtswagen, benötigen eine Bewilligung.
Wie Sie diese Bewilligungen erhalten, erfahren Sie in den entsprechenden Themen.
Ausnahmetransporte / Sonderbewilligungen
Fahrzeuge / Fahrzeugkombinationen, bei denen die normalen Masse überschritten werden, benötigen eine Sonderbewilligung, um auf öffentlichen Strassen zu fahren.
Zuständig ist in der Regel der Kanton, indem die Fahrt beginnt.
Viele Antworten sowie den Antrag finden Sie unter www.sonderbewilligung.ch
Generell gelten folgende Limiten
Länge |
max. 12,00 m (Motorfahrzeuge) max. 16,50 m (Sattelmotorfahrzeuge) max. 18,75 m (Anhängerzüge) |
Breite |
max. 2,55 m |
Höhe |
max. 4,00 m |
Gesamtgewicht |
max. 40 t |
Sonntags- / Nachtfahrbewilligungen
Das Sonntags- / Nachtfahrverbot gilt von 22 Uhr bis 5 Uhr und für alle Motorfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen.
Eine Bewilligung wird nur erteilt, wenn die Fahrt dringend ist und sie weder durch organisatorische Massnahmen, noch durch die Wahl eines anderen Verkehrsmittels vermieden werden kann.
Parkkarte für Gehbehinderte
Parkkarten werden lediglich ausgestellt auf:
- Personen, welche direkt von der Gehbehinderung betroffen sind oder
- Organisationen, die Gehbehinderte transportieren.
Reichen Sie als gehbehinderte Person das Gesuch und den ärztlichen Bericht zusammen ein. Dies gilt für die erstmalige Gesuchstellung oder bei jeder Verlängerung, unabhängig der medizinischen Problemstellung.
Sind Sie in der Schweiz Tourist, so ist es Ihnen erlaubt, die gültige ausländische Parkkarte auch in der Schweiz zu verwenden. Wenn Sie vom Ausland zugezogen sind, beantragen Sie die Parkkarte innerhalb eines Jahres nach der Einreise in die Schweiz.
Sie finden nachstehend weiterführende Informationen zur Definition der Gehbehinderung, zur Parkkarte, der Gültigkeit, der Benützung und zum Geltungsbereich.
Schülertransporte
Hier finden Sie zwingende Vorgaben und empfehlenswerte Hinweise, um Schülerinnen und Schüler sicher befördern zu können.
- Erforderliche Bewilligung
- Fähigkeitsausweis und Lizenz
- Ausrüstung der Fahrzeuge
- Zahl der Insassen
- Versicherung
- Auskunftsadressen
Umzugs- und Fasnachtswagen
Die Fasnacht und ähnliche Veranstaltungen sind für viele Menschen wichtig.
Damit alle sicher unterwegs sind und die Regeln eingehalten werden, arbeiten wir eng mit allen Beteiligten zusammen.
Bitte beachten Sie das Infoblatt. Wenn weitere Fragen auftauchen, kontaktieren Sie uns direkt.
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