Aufgaben und Zuständigkeiten
Wir sorgen dafür, dass Sie im Kanton ein sicheres, gepflegtes und gut ausgeschildertes Wanderwegnetz vorfinden. Dazu gehören folgende Aufgaben.
Kantonale Aufgaben
Wir sorgen dafür, dass Sie im Kanton ein sicheres, gepflegtes und gut ausgeschildertes Wanderwegnetz vorfinden. Dazu gehören folgende Aufgaben:
- Planung des Wanderwegnetzes: Aufnahme des gesamten Wanderwegnetzes im kantonalen Richtplan sowie regelmässige Überprüfung und Anpassung.
- Koordination mit Partnern: Enge Zusammenarbeit mit dem Bund, den Nachbarkantonen und den Gemeinden für ein einheitliches und vernetztes Wegsystem.
- Bau, Pflege und Signalisation: Anlage, Erhalt und eindeutige Kennzeichnung der Wanderwege.
- Ersatz von Wegen: Sicherstellung, dass gleichwertige Alternativen geschaffen werden, wenn Wege verlegt oder aufgehoben werden müssen.
- Geodatenbereitstellung: Lieferung der offiziellen Geobasisdaten des Wanderwegnetzes an den Bund.
- Kantonale Wegeplanung: Planung und Bau von kantonalen Wanderwegen.
- Unterhalt auf Kantonsstrassen: Baulicher und betrieblicher Unterhalt der Wanderwege, die entlang von Kantonsstrassen verlaufen.
Kommunale Aufgaben
Die Gemeinden sind verantwortlich für den baulichen und betrieblichen Unterhalt aller Wanderwege, die nicht entlang von Kantonsstrassen verlaufen.
Verein Zuger Wanderwege
Der Verein Zuger Wanderwege übernimmt im Auftrag des Kantons die Aufgabe, dass die Wanderwegsignalisation im ganzen Kanton korrekt, gut sichtbar und stets aktuell ist.
