Kantonale Richtplanung
Der kantonale Richtplan legt in den Grundzügen fest, wie sich der Kanton und die Gemeinden langfristig räumlich entwickeln sollen. Er besteht aus dem Richtplantext und aus der Richtplankarte. Bei Bedarf passt der Kantonsrat den kantonalen Richtplan an.
Kantonaler Richtplan
Der kantonale Richtplan ist ein behördenverbindlicher Plan. Er hält in Text und Karte fest, wie sich Kanton und Gemeinden entwickeln sollen. Er formuliert Aufträge an die Behörden und gibt Aufschluss über den aktuellen Stand der Planung. Damit regelt er die Grundzüge der angestrebten räumlichen Entwicklung. Die Koordination der verschiedenen Politikbereiche aller Stufen steht dabei im Mittelpunkt. Mit der Genehmigung durch den Bundesrat wird er auch für die Bundesbehörden verbindlich.
Richtplananpassungen
Bei Bedarf passt der Kantonsrat den kantonalen Richtplan an. Dazu findet vorgängig eine öffentliche Mitwirkung statt, bei der sich Bund, Nachbarkantone, Gemeinden, Parteien, Organisationen, aber auch Private zu den Anpassungen äussern können.
Die nachfolgende Übersicht zeigt alle laufenden sowie abgeschlossenen Richtplananpassungen.
Grundlagenkarten
In der Richtplankarte werden neben verbindlichen Richtplaninhalten auch weitere Informationen zur Orientierung angezeigt (sogenannter «Informationsinhalt»). Aus darstellerischen Gründen können aber nicht alle raumrelevanten Inhalte in der Richtplankarte gezeigt werden.
Die vier Grundlagenkarten, die sich auf je ein Themengebiet beschränken, zeigen diese umfangreicheren Informationsinhalte an. Diese Karten sind rechtlich nicht verbindlich und werden in unregelmässigen Abständen aktualisiert. Gegenwärtig werden sie überarbeitet. Sie sind voraussichtlich ab Ende 2023 wieder hier verfügbar.
Grundlagenkarten
In der Richtplankarte werden neben verbindlichen Richtplaninhalten auch weitere Informationen zur Orientierung angezeigt (sogenannter «Informationsinhalt»). Aus darstellerischen Gründen können aber nicht alle raumrelevanten Inhalte in der Richtplankarte gezeigt werden.
Die vier Grundlagenkarten, die sich auf je ein Themengebiet beschränken, zeigen diese umfangreicheren Informationsinhalte an. Diese Karten sind rechtlich nicht verbindlich und werden in unregelmässigen Abständen aktualisiert.
Archiv
1987 wurde der erste kantonale Richtplan des Kantons Zug verabschiedet. 2004 fand eine Gesamtüberarbeitung statt. Seither wird der Richtplan laufend an die sich ändernden Bedürfnisse angepasst.
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Veronika Schürmann
Projektleiterin
6300 Zug