Die Kantone sind verpflichtet, die Abfallplanung zu erarbeiten und diese periodisch zu aktualisieren. Die Abfallplanung weist insbesondere den Bedarf an Anlagen zur Entsorgung von Siedlungsabfällen und anderen Abfällen aus, deren Entsorgung den Kantonen übertragen ist und weist Deponiestandorte aus.

Bild nachhaltige Abfallplanung

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Bernhard Brunner

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