Gastkarten online lösen
Lösen Sie die Gastkarten für die Jagd bequem online
Vorgehen
-
Bestimmungen lesen
-
Formular ausfüllen und abschicken
-
per Rechnung oder online bezahlen
-
Erhalt der Gastkarte als PDF per E-Mail
-
Teilnahme als Gast an der Jagd
Formular
Zusammenfassung
Bestimmungen und Informationen zum Lösen und Ausdrucken einer Jagd-Gastkarte online.
Generelle Information
Wer das 14. Altersjahr vollendet hat, kann eine Jagd-Gastkarte beantragen. Die Gastkarte berechtigt zur Ausübung der Jagd an einem vorbestimmten Tag unter Aufsicht eines Patentinhabers / einer Patentinhaberin. Personen mit bestandener Jagdprüfung können Gastkarten mit Waffe lösen, Personen ohne Jagdprüfung Gastkarten ohne Waffe. Für die Hirsch-/Hochwildjagd können keine Gastkarten gelöst werden. Ab der zweiten Gastkarte mit Waffe pro Jagdsaison (Folgekarten) sowie alle Gastkarten ohne Waffe können online gelöst werden.
Vorbedingung
Um Folgekarten (ab der zweiten Gastkarte mit Waffe) online lösen zu können, muss während der laufenden Jagdsaison bereits eine Gastkarte mit Waffe (Erstgesuch) gelöst worden sein. Nur so erhalten Sie die für das Online-Lösen nötige Gast-Nummer. Erstgesuche können nur schriftlich per Post beim Amt für Wald und Wild eingereicht werden. Für Gastkarten ohne Waffe und Saisonkarten ohne Waffe benötigen Sie keine Gast-Nummer.
Ergebnis
Die Gastkarte bzw. Saisonkarte kann direkt ausgedruckt werden.
Kosten
Für das Ausstellen einer Jagd-Gastkarte werden folgende Gebühren erhoben (§ 8 Jagdverordnung; BGS 932.11):
Gastkarte mit Waffe: CHF 40.– pro Tag (nicht online lösbar);
Folgekarte mit Waffe: CHF 30.– pro Tag;
Gastkarte ohne Waffe: CHF 20.– pro Tag;
Saisonkarte ohne Waffe: CHF 40.– pro Patentart
Rechtliche Grundlagen
Bemerkungen
Pro Patentinhaberin oder Patentinhaber darf sich pro Jagdtag nur eine Person als Gast an der Jagd beteiligen.