Lichtverschmutzung
Licht vermittelt Sicherheit und hilft dem Menschen sich räumlich zu orientieren. Übermässige künstliche Beleuchtungen in Aussenräumen hingegen können für Menschen auch lästig sein und nachtaktive Tiere beeinträchtigen.
Zu viel Licht schadet
Neue Beleuchtungstechnologien mit höheren Lichtstärken und die immer geringeren Kosten für Beleuchtungen verstärkten die Problematik in den letzten Jahren. So haben sich die gegen oben gerichteten und reflektierten Lichtemissionen in der Schweiz in den letzten 25 Jahren mehr als verdoppelt. Im verdichteten Siedlungsraum wie im Bereich von Naturräumen können mit einem zurückhaltenden und der Situation angepassten Umgang mit Licht unnötige Lichtemissionen vermieden werden. Dazu gehört auch der gezielte Einsatz neuester Beleuchtungsmittel. So viel wie nötig, so wenig wie möglich, heisst die richtige Strategie im Umgang mit künstlichen Beleuchtungen.
Die Vollzugshilfe "Empfehlungen zur Vermeidung von Lichtemissionen" vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) soll dazu beizutragen, Lichtemissionen im Sinne des Umweltschutzgesetzes (USG), des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) und weiterer Erlasse sinnvoll zu begrenzen. Zu diesem Zweck soll sie die in die Planung, die Beurteilung, die Bewilligung oder den Betrieb von Beleuchtungen involvierten Akteure befähigen, die notwendigen Massnahmen zur Vermeidung oder Verminderung von Lichtemissionen zu treffen. Die Vollzugshilfe richtet sich primär an die Vollzugsbehörden und konkretisiert die Vorgaben des Bundesumweltrechts in Bezug auf unbestimmte Rechtsbegriffe und den Umfang sowie die Ausübung des Ermessens. Die Kernpunkte der Vollzugshilfe Lichtemissionen wurden ausserdem in einem Merkblatt für Gemeinden zusammengefasst.
Darüber hinaus hat das BAFU eine Lichttoolbox entwickelt. Dieser «Werkzeugkoffer» enthält die notwendigen Materialien, um einen ganztägigen Workshop mit Gemeindevertretern zum Thema Lichtemissionen durchzuführen. Solche Workshops sollen Regionen und Gemeinden die Möglichkeit bieten, übergeordnete Beleuchtungskonzepte sowie Aktionspläne zur Umsetzung von Massnahmen zu entwickeln, die auf der neuen Vollzugshilfe des BAFU beruhen.
Lichtemissionen am Tag
Neben künstlicher Beleuchtung in der Nacht gilt auch Sonnenlicht, welches am Tag durch den Bau oder Betrieb von Anlagen reflektiert wird, als potenziell schädliche oder lästige Einwirkung im Geltungsbereich des Umweltschutzgesetzes. Dies kann insbesondere bei künstlichen Elementen wie Glasfassaden, Metallverkleidungen, Fensterscheiben oder Solaranlangen der Fall sein. Solche Anlagen dürfen nicht zu einer schädlichen oder lästigen Auswirkung auf die Nachbarschaft führen. Mehr Informationen zum Thema ist in der Vollzugsempfehlung des BAFU zu finden.
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