Aktuelle Gefahrensituation
Wie lange regnet es noch weiter? Wie gross ist heute der Abfluss in der Lorze? Darf ich im Wald Feuer machen? Diese und weitere Fragen beantwortet das Naturgefahrenportal des Bundes. Es gibt Auskunft über die aktuelle Gefahrensituation und warnt zusammen mit dem Kanton die Zuger Bevölkerung.

Aktuelle Naturgefahrensituation
GROSSE WALDBRANDGEFAHR – Stufe 4 von 5
Medienmitteilung: Grosse Waldbrandgefahr im Kanton Zug / publiziert: 9. Juli 2026
Insbesondere gilt im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand entfernt ein absolutes Feuerverbot. Im ganzem Kantonsgebiet gilt zudem ein Feuerwerksverbot.
Es gelten die folgenden Massnahmen: Verhaltensregeln Waldbrandgefahr Stufe 4
Gültig ab: 10. Juli 2026
Feuer- und Feuerwerksverbot bleibt über den 1. August hinaus bestehen
Medienmitteilung: Feuer- und Feuerwerksverbot am 1. August / publiziert: 27. Juli 2026
Die Waldbrandgefahr im Kanton Zug bleibt unverändert hoch. Aufgrund der aktuellen Wetterprognosen ist bis zum 1. August keine wesentliche Entspannung der Situation zu erwarten. Das Amt für Wald und Wild hält deshalb an den geltenden Massnahmen fest.
Damit bleibt im Hinblick auf den anstehenden Nationalfeiertag insbesondere das Verbot bestehen, im gesamten Kantonsgebiet Feuerwerke abzubrennen. Ebenfalls gilt weiterhin das absolute Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe.
Die Lage wird laufend beobachtet. Sollten sich die Verhältnisse wesentlich ändern, werden die Massnahmen entsprechend angepasst.
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Umfassende Informationen zur aktuellen Gefahrensituation im Kanton Zug sind auf dem nationalen Naturgefahrenportal zu finden.
Das Naturgefahrenportal wird von den Naturgefahrenfachstellen des Bundes betrieben.
Im Naturgefahrenbulletin können Sie sich über die vom Bund zur Zeit ausgesprochenen Warnungen informieren.
Waldbrand
Aktuelle Waldbrandgefahr: Stufe 4 (gross) – Absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe
Im Kanton Zug gilt derzeit die Waldbrandgefahrenstufe 4 (gross). Aufgrund der anhaltenden Trockenheit besteht ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter zum Waldrand). Zudem sind im übrigen Kantonsgebiet alle Tätigkeiten verboten, von denen trotz ihrer Entfernung zum Wald ein erhebliches Waldbrandrisiko ausgeht. Hierzu gehört insbesondere das Abbrennen von Feuerwerken.
Es gelten folgende Bestimmungen:
- Im Wald und in Waldesnähe (50 m ab Waldrand) sind das Entfachen von Feuer im Freien sowie sämtliche Handlungen verboten, welche eine Brandgefahr bewirken.
- Im übrigen Kantonsgebiet sind insbesondere das Abbrennen von Feuerwerken und Höhenfeuern, das Grillieren auf unbefestigten Feuerstellen oder mit Einweggrills sowie das Steigenlassen von Himmelslaternen verboten.
- Das Wegwerfen von Raucherwaren oder Streichhölzern ist im ganzen Kantonsgebiet untersagt.
- Gas- und Elektrogrills sowie Kohlegrills auf befestigten Feuerstellen bleiben erlaubt. Voraussetzung ist, dass sie auf befestigtem Untergrund betrieben werden und jederzeit die notwendige Vorsicht eingehalten wird.
Für die Beurteilung der Waldbrandgefahr sowie das Ergreifen konkreter Massnahmen ist das Amt für Wald und Wild zuständig. Es beobachtet die Wetterentwicklung und die Waldbrandgefahr laufend. Die Massnahmen werden den aktuellen Verhältnissen angepasst und bei einer wesentlichen Änderung der Lage überprüft.
Helfen Sie mit, Waldbrände zu verhindern. Halten Sie sich daher an die aktuell gültigen kantonalen Verhaltensregeln bei Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Gefahrenstufe 4).
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Wettersituation
MeteoSchweiz stellt in der Schweiz die Grundversorgung mit Wetter- und Klimainformationen sicher.
Dort finden Sie die aktuelle Wetterprognose und können den momentanen und künftigen Niederschlag auf dem Radarbild anschauen.
Hochwasser
Die Kantonale Fachstelle für Hochwasserschutz ist beim Tiefbauamt, Abteilung Wasserbau und baulicher Gewässerschutz angesiedelt.
Auf nationaler Ebene veröffentlicht das Bundesamt für Umwelt BAFU aktuelle und historische hydrologische Daten zu Flüssen, Seen und zum Grundwasser der Schweiz, Vorhersagen und Hochwasserwarnungen sowie das Hydrologische Bulletin und Grundwasserbulletin. Im Kanton Zug betreibt das BAFU zudem insgesamt fünf Messstationen an grösseren Gewässern:
- Station Reuss - Mühlau, Hünenberg
- Station Lorze - Zug, Letzi
- Station Lorze - Frauenthal
- Station Zugersee - Zug
- Station Ägerisee - Unterägeri
Ob aktuell an Zuger Gewässern eine Hochwasserwarnung gilt, finden Sie hier heraus:
Schnee und Lawinen
Aufgrund der geographischen Lage des Kantons Zug im Übergangsgebiet zwischen den Voralpen und dem Mittelland (höchste Erhebung ist der Wildspitz mit 1580 m ü. M.) spielen Schnee- und Lawinenprozesse im Kanton Zug nur eine untergeordnete Rolle.
Die nationale Fachstelle WSL-Institut für Schnee-und Lawinenforschung SLF betreibt nicht nur Forschung, sondern bietet auch diverse Dienstleistungen an, wie zum Beispiel das Lawinenbulletin.
Erdbeben
Erdbeben sind die Naturgefahr mit dem potenziell grössten Schadenspotential in der Schweiz, und somit auch im Kanton Zug. Sie lassen sich bisher weder verlässlich vorhersagen noch verhindern. Dank intensiver Forschung ist mittlerweile viel darüber bekannt, wie oft und wie stark die Erde an bestimmten Orten in Zukunft beben könnte.
Der Schweizerische Erdbebendienst SED informiert auf seiner Seite über die Erdbeben in der Schweiz. Wie wahrscheinlich Erdbeben im Kanton Zug sind, kann mithilfe unterschiedlicher Karten im Rahmen des Erdbebengefährdungsmodells bestimmt werden:
- Die Gefährdungskarten bilden ab, wie häufig gewisse horizontale Beschleunigungen Gebäude treffen.
- Die Karten der Auswirkungen fokussieren auf die möglichen Folgen eines Erdbebens.
- Die Karten der Magnituden zeigen, wie oft sich Erdbeben ab einer bestimmten Grösse ereignen.