Hunde
Seit Jahrtausenden sind Hunde die treuen Begleiter des Menschen. Die Bedürfnisse des Hundes sind zu beachten. Wir versuchen ihnen gerecht zu werden in dem wir Respekt zeigen. Für das Halten von Hunden ist die eidg. Tierschutzverordnung und die Gesetze und Reglemente der Zuger Gemeinden massgebend.

Hunde verantwortungsvoll führen
Halten Sie Ihren Hund jederzeit so unter Kontrolle, dass er weder Personen noch Tiere gefährdet. Sorgen Sie dafür, dass Ihr Hund Personen weder durch anhaltendes Gebell noch durch Geheul oder auf andere Art und Weise belästigt.
Hunde müssen im Wald und am Waldrand in Sichtdistanz und so unter Aufsicht gehalten werden, dass sie jederzeit abrufbar sind. Zudem gilt während der für Wildtiere besonders sensiblen Zeit zwischen dem 1. April und dem 31. Juli eine Hundeleinenpflicht im Wald und am Waldrand.
Im Übrigen empfehlen wir Hunde wie folgt an der Leine zu führen:
- in öffentlichen Gebäuden (auch Bahnhöfe, Bushaltestellen)
- in Restaurants und Läden
- in Wohnzonen
- in der näheren Umgebung von Spiel- und Sportplätzen
- in der Nähe Strassen mit viel Verkehr
- in Naturschutzgebieten (Leinenpflicht, Hunde teils nicht erlaubt)
- in der Dämmerung und nachts
Wo ist auf das Mitbringen eines Hundes zu verzichten:
- in Schulen und auf Pausenplätzen
- auf Spiel- und Sportplätzen
- auf Friedhöfen
- in öffentlichen Schwimmbädern
In jedem Fall sind die örtlichen Regeln für Hunde zu beachten (Leinenpflicht, Hundeverbote).
Hundereglemente der Gemeinden
Die Gemeinden können eigene Hundereglemente erlassen. Mehr Informationen finden Sie auf der Webseite der entsprechenden Gemeinde.
Weiterführende Links
Zugerstrasse 50a
6312 Steinhausen
Montag bis Freitag
07:30 - 11:45
13:30 - 16:30