Tiergesundheit
Tierseuchen sind ansteckende Krankheiten, die direkt von Tier zu Tier oder indirekt, über Insekten, Gegenstände oder Personen übertragen werden. Manche Tierseuchen können auch auf den Menschen übertragen werden.
Tierbestände gesund erhalten
Die Aufgaben des Veterinärdienstes im Bereich der Tiergesundheit bestehen darin, insbesondere die Tierbestände gesund zu erhalten. Diese sind von grosser wirtschaftlicher Bedeutung. Auch bei vom Tier auf den Menschen übertragbaren Krankheiten spielt der Veterinärdienst eine entscheidende Rolle spielen.
Tierschutz
Der Veterinärdienst setzt sich für das Wohl der Tiere ein. Sie sind Begleiter des Menschen im Alltag und beim Sport, Arbeitskräfte und Lebensmittelproduzenten. Den Tieren geht es gut, wenn sie ihre natürlichen Verhaltensweisen ausleben können und von den Menschen gut betreut werden.
Vollzug und Kontrolle
Der Veterinärdienst berät Tierhalterinnen und Tierhalter und unterschützt sie mit Informationen. Periodisch werden gewerbliche Tierhaltungen kontrolliert. Werden Missstände festgestellt oder gemeldet, werden geeignete Massnahmen eingeleitet.
Oft gehen die Interessen von Tierschutzorganisationen, Tierhalterinnen und Tierhaltern oder Konsumentinnen und Konsumenten sowie der Industrie und Forschung weit auseinander. Ein Spannungsfeld, das eine sorgfältige Güterabwägung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben durch den Veterinärdienst erfordert.
Tierschutzmeldungen
Wer eine Missachtung von Tierschutzvorschriften beobachtet, kann dies dem Veterinärdienst melden. Der Tierschutzbeauftragte klärt in der Folge den Sachverhalt ab. Meldungen werden vertraulich behandelt. Falls ein Strafverfahren eingeleitet werden muss, ist die Anonymität jedoch nicht mehr gewährleistet. Unerlaubtes Betreten von Räumen, Fotografieren oder Filmen ist auch für Meldezwecke nicht erlaubt. Informationen zu den Minimalanforderungen der Tierschutzgesetzgebung sind auf der Webseite des BLV Bundesamt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen oder in der Tierschutzverordnung zu finden.
Kommission für Tierversuche
Dem Veterinärdienst ist auch die Kommission angegliedert, die Gesuche für die Durchführung von Tierversuchen beurteilt und dem Kantonstierarzt entsprechend Antrag stellt. Zudem kontrolliert sie bewilligte Versuchstierhaltungen und die Durchführung von Versuchen.
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