Bieneninspektorat
Der Bieneninspektor führt ein Verzeichnis über die Standorte der Bienenvölker und ist zuständig für die Kontrolle der Bienenstände.
Aufgaben des Bieneninspektors
Im Falle des Auftretens einer Bienenseuche führt der Bieneninspektor die Untersuchung des Volkes durch, entnimmt gegebenenfalls Proben für weitere Untersuchungen, klärt den Ursprung der Seuche auf und leitet auf Anweisung des Kantonstierarztes die entsprechenden Bekämpfungsmassnahmen ein.
Jeder Imker ist verpflichtet, einen Verdacht des Auftretens einer Bienenseuche unverzüglich dem Bieneninspektor zu melden. Wer Bienenvölker hält, kauft, verkauft oder verstellt hat dem Bieneninspektor innert zehn Arbeitstagen einen neuen Bienenstand, den Wechsel des Imkers sowie die Auflösung des Bienenstandes zu melden. Jedem Imker und jedem Bienenstand wird eine Identifikationsnummer zugeteilt. Die Bienenstände sind durch den Imker mit der Identifikationsnummer zu kennzeichnen und es ist eine Bestandeskontrolle zu führen. In die Bestandeskontrolle sind alle Zu- und Abgänge einzutragen und die Verstelldaten festzuhalten. Einsicht in die Bestandeskontrolle ist den Vollzugsorganen jederzeit zu gewähren. Die Bestandeskontrollen sind während drei Jahren aufzubewahren.
Formulare und Merkblätter
Formular Anmeldung Bienenstand
Formular Bienenbestandeskontrolle
Merkblatt BGD Liebig-Dispenser
Merkblatt BGD Nassenheider-Verdunster
Merkblatt BGD FAM-Dispenser
Ameisensäure-streifen formicpro
Brutstopp
Bannwabenverfahren
Komplette Brutentnahme
Sicherer Umgang mit Chemikalien
Merkblatt Imkervereine Bienenimporte
Transport von Gefahrengut
Behandlungsjournal
Empfohlene Imkereipreparate
Varroabekämpfung 2025
Varroakonzept
Montag bis Freitag 07:30 - 11:45 13:30 - 16:30
Bieneninspektor Kanton Zug
Hermann Villiger
Bieneninspektor Kanton Zug
Sagipark 5
CH 6344 Meierskappel
T +41 79 633 77 90
villigerh@quickline.ch