Tierverkehr
Die Tierverkehrskontrolle dient der Seuchenbekämpfung und dient der Rückverfolgbarkeit. Sie umfasst die Kennzeichnung von Tieren, die Führung von Bestandeslisten, das Ausstellen des Begleitsdokumentes und das Melden von Tierverstellungen an die zentrale Tierverkehrsdatenbank (TVD).
Viehhandel
Der Viehhandel bedarf aus seuchenpolizeilichen Gründen einer Bewilligung des kantonalen Veterinärdienstes. Der Veterinärdienst erteilt Viehhandelspatente und beaufsichtigt den Viehhandel im Kanton. Insbesondere überwacht er auch die Händlerstallungen.
Sömmerung
Der Kantonstierarzt erlässt jeweils im Frühjahr für Tiere, die den Sommer auf Alpweiden im Kanton Zug verbringen, die entsprechenden tierseuchenpolizeilichen Sömmerungsvorschriften. Für Tiere die ausserkantonal gesömmert werden, gelten die Vorschriften des jeweiligen Kantons.
Tiermärkte und Ausstellungen
Für Tiermärkte und Ausstellungen von kantonaler oder nationaler Bedeutung erlässt der Veterinärdienst die tierseuchenpolizeilichen Auffuhrbedingungen.
Montag bis Freitag 08:00 - 11:45 13:30 - 17:00