Die Tierverkehrskontrolle dient der Seuchenbekämpfung und dient der Rückverfolgbarkeit. Sie umfasst die Kennzeichnung von Tieren, die Führung von Bestandeslisten, das Ausstellen des Begleitsdokumentes und das Melden von Tierverstellungen an die zentrale Tierverkehrsdatenbank (TVD).

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