Meldung bewilligungsfreie Tätigkeit
Personen, die bewilligungsfreie Tätigkeiten für Tiere anbieten wie z. B. Akupressur, Homöopathie, Kinesiologie, Reiki, Shiatsu benötigen zur Berufsausübung keine Bewilligung. Sie melden die Aufnahme ihrer Tätigkeit dem Amt für Verbraucherschutz.
Kontakt
Veterinärdienst
Zugerstrasse 50a
6312 Steinhausen
6312 Steinhausen
Montag bis Freitag
–
–
–
–
Samstag bis Sonntag
geschlossen
geschlossen