Tankanlagen, Umschlagplätze und Gebindelager
Ein Liter Mineralöl kann eine Million Liter Trinkwasser ungeniessbar machen. Unser Ziel ist es, Menschen, Tiere, Boden und Gewässer mit den entsprechenden Massnahmen vor wassergefährdenden Flüssigkeiten zu schützen.
Umgang mit wassergefährdenden Flüssigkeiten
Um allfällige Schäden an der Umwelt vorzubeugen, stellen wir den Vollzug beim Umgang mit wassergefährdenden Flüssigkeiten sicher. Dazu zählen:
- Prüfen von Gesuchen von zum Bau von neuen Anlagen oder zur Anpassung von bestehenden Anlagen gemäss dem Stand der Technik
- Abnahmen und Stichkontrollen der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben bei Neuanlagen, Sanierungen und die Betriebssicherheit von bestehenden Anlagen
- Sicherstellen der vorgeschriebenen Kontrollen durch Tankfachfirmen von kontrollpflichtigen Lageranlagen
- Beraten von Privaten, Industrie und Gewerbe sowie Fachfirmen zum Stand der Technik und zu Rechten und Pflichten
- Unterstützen von Einsatzkräften bei Unfällen und anderen Ereignissen zum Schutz von Bevölkerung und Umwelt.
Bewilligung und Meldung
Alle Lageranlagen mit wassergefährdenden Flüssigkeiten und einem Nutzvolumen von mehr als 450 Liter fallen unter die Bewilligungs- oder Meldepflicht.
Betrieb & Kontrolle
Inhaber von Anlagen mit wassergefährdenden Flüssigkeiten müssen dafür sorgen, dass die zum Schutz der Gewässer erforderlichen baulichen und apparativen Vorrichtungen erstellt, regelmässig kontrolliert, einwandfrei betrieben und gewartet werden.
Gebindelager
Als Gebinde gelten Behältnisse wie Kanister, Fässer etc. mit einem Volumen von 20 bis 450 Liter sowie sogenannte IBC-Tanks bis 3'000 Liter, die nicht am Standort befüllt werden. IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container und bezeichnet Tanks, die zur Lagerung und zum Transport von Flüssigkeiten verwendet werden. Ab einem Gesamtvolumen von 450 Liter wassergefährdender Flüssigkeiten sind Gebindelager meldepflichtig. Sie müssen deshalb mit einer mediumdichten Auffangwanne von mindestens 100 % Auffangvolumen des grössten Behälters ausgerüstet sein. Die entsprechende Meldung kann per nachstehend verlinktem Formular erfolgen.
Umschlagplätze
Betriebe, die wassergefährdende Güter umgeschlagen, müssen die Umschlagplätze absichern, um eine Gewässerverschmutzung im Falle eines Unfalles vorbeugend zu verhindern. Dies kann unter anderem mittels Auffangbecken oder -wannen sichergestellt werden.
Wenn in einem Betrieb wassergefährdende Stoffe angeliefert werden, muss der Umschlagplatz abgesichert werden. Die Art der Absicherung richtet sich nach der Grösse und Inhalt der Behälter (Fass, Kanister, Flaschen, IBC-Tank, Tanklastwagen). Je grösser der Behälter und je wassergefährdender der Stoff ist, umso mehr Massnahmen sind für einen sicheren Umschlag zu treffen.
Mögliche Schutzmassnahmen sind bauliche Massnahmen mit einem dichten, abflusslosen Boden oder Anschluss an die Schmutzwasserkanalisation, ein Auffangbecken, ein sogenannter Totschacht, eine Überdachung oder organisatorische Massnahmen wie z. B. Bindemittel, Abdeckmatten, Notfallschieber sein. Bei einem Neubau ist ein dichter, abflussloser, überdachter Platz mit einem Auffangbecken zu erstellen. Die Grösse des Auffangbeckens richtet sich nach Art und Menge der wassergefährdenden Stoffe.
Team
Kevin Muoser
Technischer Sachbearbeiter
6300 Zug
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