29.10.2026, Zug | Medienmitteilung
Neue technologieneutrale Strassenverkehrssteuer ab 1. Januar 2027
Der Kantonsrat hat mit der Gesetzesänderung über die Steuern im Strassenverkehr eine technologieneutrale Besteuerung beschlossen. Nachdem nun alle Übergangsarbeiten erledigt sind, hat der Regierungsrat entschieden, das Gesetz per 1. Januar 2027 in Kraft zu setzen. Damit realisiert der Regierungsrat das Legislaturziel 158 der laufenden Legislatur (2023-2026). Zudem legt er in einer Verordnung die Ausgestaltung des Bonussystems fest.
Im Oktober 2024 revidierte der Kantonsrat das Gesetz über die Steuern im Strassenverkehr. Kernpunkt ist der Wechsel zu einer technologieneutralen Steuer. Der Kantonsrat will mit der Einführung der technologieneutralen Besteuerung die Spezialfinanzierung Strassenbau langfristig sichern und bis ins Jahr 2035 eine energieeffiziente Mobilität mit möglichst wenig CO2- Emissionen erreichen.
Umsetzung mit Augenmass
Für den Kantonsrat stehen die Finanzierungsstabilität und die Nachhaltigkeit im Vordergrund. Für sparsame beziehungsweise besonders energieeffiziente Fahrzeuge reduziert sich die Steuer durch die neue Motorfahrzeugbesteuerung. Soweit die neuen Steueransätze zu höheren Jahressteuern führen, werden Personenwagen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Besteuerung immatrikuliert sind, bis zu einem Halterwechsel nach bisherigem Recht besteuert (Besitzstandswahrung). Diese Regelung gilt während 10 Jahren nach Inkrafttreten der Änderung. Mindereinnahmen kompensiert der Kanton durch das weiterhin anhaltende Fahrzeugwachstum.
Bonus für Fahrzeuge mit tiefem CO₂-Ausstoss
Das teilrevidierte Gesetz sieht zudem neu die Möglichkeit vor, ein Bonussystem für besonders energieeffiziente Fahrzeuge einzuführen. Wer sich beim Kauf eines Neuwagens für ein Fahrzeug mit hoher Energieeffizienz und geringen CO2-Emissionen entscheidet, soll eine Ermässigung der Jahressteuer erhalten. Damit die konkrete Ausgestaltung des Bonussystems rasch an die technologische Entwicklung angepasst werden kann, räumt das Gesetz dem Regierungsrat die Kompetenz ein, die genauen Parameter des Bonussystems festzulegen. Dies ist mit der nun vom Regierungsrat beschlossenen Strassenverkehrssteuerverordnung erfolgt. Der Bonus gilt für das Jahr der Erstinverkehrsetzung und das darauffolgende Kalenderjahr und beträgt 40 Franken pro Jahr. Gesetz und Verordnung treten am 1. Januar 2027 in Kraft.
Informationen für die Bevölkerung
Das Strassenverkehrsamt informiert die Bevölkerung gezielt und über unterschiedliche Informationskanäle über das revidierte Steuersystem. Damit will das Strassenverkehrsamt sicherstellen, dass der Wechsel hin zu einer technologieneutralen Steuer für die Bevölkerung nachvollziehbar ist. Auf einer hierfür erstellten Seite (Landingpage) beantwortet das Strassenverkehrsamt die wichtigsten Fragen, verlinkt die rechtlichen Grundlagen und stellt einen Verkehrssteuerrechner zur Verfügung. Mit Hilfe dieses Tools kann die Bevölkerung ihre jeweiligen zukünftigen Verkehrssteuern berechnen.
Die neuen Steuerrechnungen verschickt das Strassenverkehrsamt im Januar 2027.
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