01.02.2016, Medienmitteilung

Denkmalpflege -Regierung definiert Stossrichtung für Gesetzesrevision

Die Zuger Regierung definiert die Stossrichtung für die Revision des Denkmalschutzgesetzes. Zum einen sollen künftig deutlich weniger Objekte als potentielle Schutzkandidaten ins Inventar der schützenswerten Denkmäler neu aufgenommen werden. Zum anderen sollen die Gemeinden bei der Thematik künftig verbindlicher mitwirken. Als nächstes werden die Mitglieder einer Gruppe bestimmt, die den Gesetzgebungsprozess begleiten.

Der Zuger Regierungsrat hat nach einem internen Workshop im Sommer 2015 und zwei darauffolgenden Strategiesitzungen festgelegt, in welche Richtung die künftige Revision des Gesetzes über Denkmalpflege, Archäologie und Kulturgüterschutz (Denkmalschutzgesetz) gehen soll. Sie plädiert für einen Paradigmenwechsel: Während bis heute aufgrund eher rudimentärer Abklärungen (historische Quellen und Besichtigung von aussen) tendenziell viele Objekte als potentiell schutzwürdig ins Inventar aufgenommen werden, sollen künftig aufgrund vertiefter Abklärungen (umfangreiche Recherchen und gegebenenfalls Augenschein im Gebäudeinnern) nur jene Objekte inventarisiert werden, bei denen die Chancen sehr hoch sind, dass sie am Ende die Kriterien für eine Unterschutzstellung erfüllen werden. «Dieser politische Auftrag bedeutet eine klare Zäsur, die bei der laufenden Inventarisierung berücksichtigt und darin konkrete Auswirkungen haben wird», so Denkmalpflegerin Franziska Kaiser.

Gemeinden sollen verbindlicher mitwirken

Was die Gesetzesrevision angeht, soll der Prozess der Unterschutzstellung durch die Vorgabe von Fristen an Verbindlichkeit und Rechtssicherheit gewinnen und zeitlich schneller von statten gehen. Auch die stärkere Mitwirkung der Gemeinden am Inventarisierungsverfahren soll gesetzlich verbindlich geregelt werden. Damit möchte die Regierung einerseits die Mitsprache und Verantwortung der Gemeinden in denkmalpflegerischen Belangen stärken und andererseits darauf hinwirken, dass bereits auf dieser politischen Ebene eine Sensibilisierung für erhaltenswerte Liegenschaften stattfindet und diese bei der Ortsbildgestaltung und Quartierplanung einfliesst. Bei den Beiträgen für Restaurierungen soll künftig eine Reduktion dann möglich sein, wenn für die Eigentümerschaft durch die Unterschutzstellung ein wesentlicher Mehrwert entsteht.

Wie vom Kantonsrat im Rahmen der Beratung zweier Motionen im Mai 2015 erheblich erklärt, soll als Novum das Instrument des verwaltungsrechtlichen Vertrages im Gesetz verankert werden. Ein solcher Vertrag ermöglicht es betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern, ihre Anliegen, Bedürfnisse und Interessen von Anfang an einzubringen und zusammen mit Behörden und Baufachleuten eine optimale Lösung zu realisieren. Insbesondere erlaubt eine vertragliche Unterschutzstellung den Privaten, nicht nur auf die Absichten der Behörden zu reagieren, sondern den Prozess von Anfang an proaktiv zu beeinflussen und mitwirkend tätig zu sein. «Dieses verwaltungsrechtliche Instrument findet bereits in den Kantonen Zürich, Bern, Basel, Uri, Schaffhausen und St. Gallen Anwendung, wo man gute Erfahrungen damit gesammelt hat», betont Regierungsrätin Manuela Weichelt.

Kantonale Denkmalkommission soll abgeschafft werden

Dies hat zur Folge, dass nach einer Gesetzesänderung der Regierungsrat über Unterschutzstellungen befindet, wenn es zu keinem Einvernehmen mit der Eigentümerschaft und der Standortgemeinde kommt. Somit beabsichtigt die Gesamtregierung, künftig im Bereich der Denkmalpflege stärker operativ zu wirken. Im Gegenzug soll die kantonale Denkmalkommission abgeschafft werden. Spezifisches Fachwissen zu besonderen Fragen soll je nach Bedarf durch den Einbezug von Fachpersonen sichergestellt werden. Zu betonen ist, dass in der Vergangenheit die allermeisten Objekte im Einvernehmen mit der Eigentümerschaft unter Schutz gestellt wurden. Nur in ganz wenigen Fällen kam es zu Beschwerden; in den Jahren 2013–2015 zu durchschnittlich zwei pro Jahr. Die Hälfte davon wurde nach einer gütlichen Einigung wieder zurückgezogen.

Die Direktion des Innern plant nun im Auftrag des Regierungsrates den weiteren Gesetzgebungsprozess unter Einbezug der mitinvolvierten Direktionen. Ab Sommer 2016 wird auch eine breit abgestützte Begleitgruppe eingebunden u.a. mit Vertretungen aus Gemeinden und beschwerdeberechtigten Verbänden. Einsitz in der Gruppe haben sollen auch Vertreter der Motionäre, die mit ihren Vorstössen im Kantonsrat die Gesetzesrevision im Sommer 2015 angestossen haben. Das öffentliche Vernehmlassungsverfahren wird gemäss Zeitplan im Jahr 2017 erfolgen, so dass die Vorlage fristgemäss im Frühjahr 2018 dem Kantonsrat zur Beratung vorgelegt werden kann.

Kontakt

Manuela Weichelt

Regierungsrätin Kanton Zug
Direktion des Innern