24.05.2016, Medienmitteilung

Schützenswerte Denkmäler in der Gemeinde Menzingen inventarisiert

Die Revision des Inventars der schützenswerten Denkmäler in der Gemeinde Menzingen ist abgeschlossen. Sie erfolgte im Rahmen der kantonalen Überarbeitung. «Ein aktuelles Inventar schafft Transparenz und Rechtssicherheit für alle Beteiligten», sagte die kantonale Denkmalpflegerin Franziska Kaiser an einer Informationsveranstaltung in Menzingen, zu der die Direktion des Innern gestern Abend betroffene Eigentümerinnen und Eigentümer eingeladen hat. Menzingen ist nach Baar, Neuheim und Zug die vierte Gemeinde, die über ein aktuelles Inventar verfügt.

Die Zuger Regierung räumt der Revision des Inventars der schützenswerten Denkmäler hohe Priorität ein. Das Amt für Denkmalpflege und Archäologie kommt mit der Revision aber auch einer Forderung der Gemeinden, Eigentümerschaft und der kantonalen Denkmalkommission nach. Im Inventar der schützenswerten Denkmäler sind Objekte enthalten, für die eine sogenannte Schutzvermutung gilt, die aber nicht unter Denkmalschutz stehen. Ausgehend vom ge- samten Gebäudebestand sind im Kanton Zug heute rund 5 % der Bauten inventarisiert (Menzingen: 4,6 %). Etwa 2 % stehen unter Denkmalschutz (Menzingen: 2,1 %).

Rund 30 Eigentümer folgten der Einladung der Direktion des Innern und liessen sich im Vereinshaus Menzingen in Anwesenheit von Regierungsrätin Manuela Weichelt, Denkmalpflegerin Franziska Kaiser, Gemeindepräsident Peter Dittli und Gemeinderat Martin Kempf über Denkmalinventarisierung auf Gemeindeboden informieren. Kaiser bezeichnete das Inventar der schützenswerten Denkmäler als ein Planungsinstrument, das hilft, frühzeitig zu klären, ob bei einem Bauvorhaben denkmalpflegerische Interessen zu berücksichtigen sind: «Es schafft Transparenz, Planungs- und Rechtssicherheit für alle Beteiligten und liefert eine Gesamtübersicht über historisch wertvolle baukulturelle Zeugen im Kanton Zug.» Bauliche Veränderungen an inventarisierten Objekten seien möglich und könnten sogar helfen, diese künftig sinnvoll zu nutzen, betonte die Denkmalpflegerin. Sie zeigte anhand von Beispielen auf, wie und wo die Bauberatung der kantonalen Denkmalpflege in enger Zusammenarbeit mit Eigentümerinnen und Eigentümern sowie den Baubehörden in den Gemeinden solche Win-Win-Situationen geschaffen hat. Wichtig, so Kaiser, sei allerdings, dass ein allfälliges Bauvorhaben an einem inventarisierten Haus frühzeitig, das heisst vor Einreichung des Baugesuchs, mit der kantonalen Denkmalpflege besprochen werde.

Regierungsrätin Manuela Weichelt betonte die gute Zusammenarbeit zwischen dem Kanton der Gemeinde Menzingen. Diese hat im April 2016 ihre Stellungnahme zu den Inventarisierungsvorschlägen des Kantons abgegeben und wichtige Informationen geliefert, worauf der Kanton nochmals Anpassungen vorgenommen hat. «Im Dialog kann ein Verständnis für den Wert schützenwerter Objekte geschaffen werden. Es findet im Kanton Zug, wo in den letzten zehn Jahren überdurchschnittlich viel Neues entstand und Altes verschwand, ein Umdenken statt. Immer häufiger höre ich nun auch seitens der Gemeinden, wie wichtig Zeitzeugen für die Identität eines Dorfes seien.» Seitens des Publikums kam der Wunsch an die politischen Verantwortlichen, in diesem Prozess die öffentlichen und privaten Interessen und die finanziellen Konsequenzen von Fall zu Fall sorgfältig abzuwägen.

Das kantonale Geoportal www.zugmap.ch liefert eine detaillierte Übersicht, wo inventarisierte und geschützte Objekte stehen bzw. wo sich die Ortsbildschutzzonen innerhalb der Gemeinden befinden. Auch auf der Homepage (https://www.zg.ch/behoerden/direktion-des-innern) sind diese Informationen abrufbar, wobei sie hier zusätzlich nach Gemeinden sortiert sind. Eine Rubrik Fragen und Antworten gibt gut verständlich Auskunft zum Prozess von Inventarisierung und Unterschutzstellung und zeigt, wie die Zuständigkeiten geregelt sind.

Nach Menzingen, Baar, Zug und Neuheim steht die Inventarisierung in einem zweiten Schritt für die Gemeinden Cham, Hünenberg, Risch, Steinhausen und Walchwil an. In einer dritten Etappe folgen dann die Gemeinden Unterägeri und Oberägeri. Die Revision des kantonalen Iventars der schützenwerten Denkmäler wird voraussichtlich bis Ende 2018 abgeschlossen sein.

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Die Hofgruppe Schwand ist für Menzingens Hofsiedlungslandschaft charakteristisch und befindet sich im kantonalen Inventar der schützenswerten Denkmäler sowie im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder (ISOS). (© ADA Zug)

Kontakt

Franziska Kaiser

Leiterin Abteilung Denkmalinventar und Beiträge
Direktion des Innern

+41 41 728 28 72 franziska.kaiser@zg.ch