27.01.2017, Medienmitteilung

Gutes Zeugnis für die gemeindlichen und privaten Schulen

Im laufenden Schuljahr wurde bei den gemeindlichen Schulen die Einhaltung der kommunalen schul-​ und unterrichtsfreien Halbtage und bei den Privatschulen die Weitergabe des halben Kantonsbeitrages an die Eltern von Zuger Kindern durch die kantonale Schulaufsicht kontrolliert. Fazit: Gute Noten für Gemeinden und Privatschulen.

Seit letztem Schuljahr überprüft die Abteilung Schulaufsicht der Bildungsdirektion die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und kantonalen Vorgaben an den gemeindlichen und privaten Schulen zusätzlich zu den bestehenden Verfahren auf offensiv-​systematische Weise. Im Anschluss an die Überprüfung beantragt sie allenfalls notwendige Massnahmen bei der Bildungsdirektion. Für Bildungsdirektor Stephan Schleiss ist die aktive Schulaufsicht ein wichtiges Führungsinstrument: «Wer Vorgaben macht, muss auch Kontrollen machen.»

Prüfthemen im Schuljahr 2016/17

In diesem Schuljahr prüfte die Schulaufsicht, ob die Schulkommissionen der einzelnen Gemeinden maximal acht schul-​ und unterrichtsfreie Halbtage, sei es für lokale Feiertage, lokale Veranstaltungen oder schulinterne Weiterbildungen, festgelegt haben. Als «schulfreie» Halbtage gelten jene Tage, an denen weder Unterricht noch sonst eine schulische Veranstaltung stattfindet. An «unterrichtsfreien» Halbtagen haben nur die Schülerinnen und Schüler frei, wogegen die Lehrpersonen an Veranstaltungen (z. B. Lehrerinnen-​ und Lehrerweiterbildungsveranstaltungen, Konferenzen) teilnehmen. Der Kantonsrat und der Regierungsrat haben sich verschiedentlich dazu geäussert, dass das maximal zulässige Kontingent von acht Halbtagen pro Schuljahr nicht überschritten werden darf.

Weiter überprüfte die Schulaufsicht die Auswirkung des Kantonsbeitrages an das Schulgeld von Zuger Schülerinnen und Schülern an den Privatschulen. Den anerkannten Privatschulen im Kanton Zug gewährt der Kanton Beiträge, dies insbesondere, um die Schulgeldbeiträge der Zuger Eltern zu reduzieren. Mindestens 50 Prozent des Kantonsbeitrages muss jeweils den Eltern von Zuger Schülerinnen und Schülern zugute kommen. Die Schulaufsicht überprüfte nun stichprobenartig, ob die entsprechenden Auszahlungen bzw. Schulgeldreduktionen tatsächlich erfolgten und ob diese auch transparent gemacht wurden.

Schulfreie Halbtage: Spitzenreiter Fasnacht

In zehn der elf Gemeinden wurden die gesetzlichen Vorgaben vollumfänglich eingehalten. In einer Gemeinde wurde eine Abweichung festgestellt, die sich allerdings nicht auf das zulässige Kontingent an schul-​ und unterrichtsfreien Halbtagen bezog, sondern auf die Umsetzung. Auf Ersuchen der Schulaufsicht beschloss die zuständige Schulkommission bereits im November 2016 eine entsprechende Korrektur. Damit setzen alle Zuger Gemeinden die kantonalen Vorgaben vorschriftsgemäss um. Bei der Analyse der Begründungen für die freien Halbtage fällt auf, dass nur noch eine Gemeinde zwei Halbtage aufgrund eines lokalen Feiertages als schulfrei erklärt, nämlich die Stadt Zug den Michaelstag Die freien Halbtage werden fast ausschliesslich wegen schulinternen Weiterbildungen (SchilW) und lokalen Veranstaltungen beschlossen. Spitzenreiter bei den lokalen Veranstaltungen ist die Fasnacht. Dieses Brauchtum erfreut sich grosser Beliebtheit. In neun Gemeinden werden vier Halbtage, in einer Gemeinde gar fünf Halbtage dafür eingesetzt. Nur in einer Gemeinde fällt die Schule nur an zwei Halbtagen wegen der Fasnacht aus. Fällt die Fasnacht in die Sportferien, erhöht sich aus diesem Grunde der Spielraum für schulinterne Lehrerinnen-​ und Lehrerweiterbildungsveranstaltungen in den Gemeinden.

Bilanz

Privatschulen: Beiträge werden weitergegeben

Von den 15 geprüften Privatschulen wurden insgesamt 69 Auszahlungsbelege bzw. Monats-​rechnungen für Zuger Kinder des Kindergartens, der Primarstufe und der Sekundarstufe I kontrolliert. Die Schulaufsicht stellte dabei fest, dass sämtliche Privatschulen die Hälfte des Kantonsbeitrages den Eltern von Zuger Kindern zugute kommen lassen, dies entweder in Form von Rückerstattungen, jährlichen Abzügen vom Schulgeld oder in Form einer monatlichen Reduktion des Schulgeldes gegenüber ausserkantonalen Kindern. Insgesamt 11 Privatschulen liessen den Eltern von Zuger Kindern exakt die Hälfte des Kantonsbeitrages und drei Privatschulen leicht mehr als die Hälfte des Kantonsbeitrages (52 und 57 Prozent) zukommen. Eine Privatschule im Bereich des obligatorischen Kindergartens ist bei der Überprüfung besonders aufgefallen. Sie liess den Eltern von Zuger Kindern zwischen 78 und 106 Prozent des Kantonsbeitrages zukommen. Einzelnen Privatschulen empfahl die Schulaufsicht, die Weitergabe des Kantonsbeitrages an die Eltern transparenter zu machen.

Auszahlung des Kantonsbeitrags in Privatschulen

Bilanz

Im Schuljahr 2016/17 wurde das Verfahren der systematischen Überprüfung der gemeindlichen und privaten Schulen zum zweiten Mal durchgeführt. Das Verfahren scheint verankert und als fester Bestandteil des Qualitätsmanagements an den gemeindlichen Schulen Fuss gefasst zu haben. Bilanzierend hält der Leiter der Abteilung Schulaufsicht, Markus Kunz, fest: «Die offensiv-​systematische Überprüfung der Schulaufsicht bewährt sich.» Weiter hält er fest, dass die gemeindlichen und privaten Schulen in hohem Masse kooperationsbereit gewesen seien und sehr gut mit der Schulaufsicht zusammengearbeitet hätten. Die Erfüllung der Vorgaben durch Gemeinden und Privatschulen sei äusserst erfreulich.

Offensiv-​systematische Überprüfung durch Schulaufsicht

Seit dem Schuljahr 2015/16 prüft die Schulaufsicht kontinuierlich und offensiv-​systematisch die Einhaltung von kantonalen Vorgaben in den gemeindlichen und privaten Schulen des Kantons. Diese Überprüfung fokussiert auf die formalen Aspekte. Darunter werden Bestimmungen in der Schulgesetzgebung bzw. kantonale Vorgaben verstanden, die als wichtige rechtliche Bedingungen für die Schulen erachtet werden, wie beispielsweise das Vorhandensein eines Lehrdiploms, die Einhaltung der Stundentafeln oder der Blockzeiten. Die Fokusthemen der Schulaufsicht werden in einer Dreijahresplanung im Voraus vorgelegt.

Mit der systematisch-​offensiven Überprüfung der Schulen im Kanton Zug wird das Vertrauen in das Zuger Bildungswesen gefördert und unterstützt, ohne die Zuständigkeiten der Schulen zu untergraben.

Zitate:

«Die offensiv-​systematische Überprüfung der Schulaufsicht bewährt sich.»
Markus Kunz, Leiter Schulaufsicht
«Wer Vorgaben macht, muss auch Kontrollen machen.»
Regierungsrat Stephan Schleiss

Direktion für Bildung und Kultur

Kontakt

Stephan Schleiss

Regierungsrat
Direktion für Bildung und Kultur

+41 41 728 31 80