06.06.2017, Medienmitteilung

Änderung Prüfungsfahrzeuge Motorrad-​Kategorie A

Weisung betreffend Prüfungsfahrzeuge der Motorrad-​Kategorie A vom 01. Juni 2017

Prüfungsfahrzeuge Kategorie A (beschränkt auf 35kW)
Ein Motorrad ohne Seitenwagen mit einer Motorleistung von höchstens 35kW und zwei Sitzplätzen, ausgenommen Motorräder der Unterkategorie A1

Prüfungsfahrzeuge Kategorie A (unbeschränkt)
Ein Motorrad ohne Seitenwagen mit einer Motorleistung von mindestens 35kW und zwei Sitzplätzen

Besitzen Sie ein Motorrad mit 35 kW und sind über 25 Jahre alt?

Dann können Sie Ihren aktuellen Lernfahrausweis "Kat. A beschränkt" mittels Antragsformular  in einen Lernfahrausweis "Kat. A unbeschränkt" umtauschen und erhalten somit die Möglichkeit, die praktische Führerprüfung "Kat. A unbeschränkt" zu absolvieren.

Lernfahrausweis Kategorie A 25kW (ausgestellt vor dem 1. April 2016)

Inhaber eines bestehenden Lernfahrausweises der Kategorie A beschränkt auf 25kW, müssen den Lernfahrausweis nicht umtauschen und können die praktische Führerprüfung auch nach bisherigem Recht (d.h. mit Motorrädern bis 25kW) ablegen und erhalten nach bestandener Führerprüfung automatisch einen Führerausweis der neuen Kategorie A, beschränkt auf 35kW. Möchte man die Führerprüfung mit einem Motorrad von mehr als 25kW jedoch höchstens 35kW absolvieren, muss der bisherige Lernfahrausweis angepasst werden. Die Gültigkeit des Lernfahrausweises bleibt gleich.

Lernfahrausweise Kategorie A 35kW (ausgestellt seit dem 1. April 2016)

Für die praktische Führerprüfung mit einem Motorrad der Kategorie A beschränkt bis höchstens 35kW, wird für das Prüfungsfahrzeug kein Mindesthubraum mehr vorgeschrieben.

Führerausweis im Kreditkartenformat Kategorie A 25kW (ausgestellt vor dem 1. April 2016)

Inhaber eines Führerausweises in Kreditkartenformat der Kategorie A beschränkt auf 25kW, welche die Einschränkung von 25kW auf 35kW ändern möchten, können den Führerausweis mit dem Antragsformular zusammen zur Änderung einreichen.

Blauer Führerausweis mit Kategorie A1

Inhaber eines blauen Führerausweises der Kategorie A1 wird beim Umtausch in einen Führerausweis im Kreditkartenformat die Kategorie A beschränkt auf 35kW erteilt. Die Kategorie A unbeschränkt wird nicht prüfungsfrei erteilt.

Aufhebung 35kW nach 2 Jahren klagloser Fahrpraxis

Wer die Führerprüfung mit einem Fahrzeug der Kategorie A beschränkt absolviert hat, kann nach 2 Jahren klagloser Fahrpraxis, mittels Antragsformular seinen Führerausweis auf Kategorie A unbeschränkt ändern lassen.
Wer die Kategorie A 35kW aufgrund des Umtausches seines blauen Führerausweises erhalten hat, erhält die Kategorie A unbeschränkt nicht prüfungsfrei.

Hinweis

Wer als Inhaber des Führerausweises der Kategorie A beschränkt (oder des blauen Führerausweises) den Führerausweis nicht anpassen lässt und trotzdem ein Motorrad lenkt, dass den neuen Bestimmungen der Kategorie A entspricht, muss mit Busse rechnen.