20.12.2018, Medienmitteilung

Neues Energieleitbild für den Kanton Zug

Die Zuger Regierung stellt die Weichen für die künftige kantonale Energiepolitik. Sie hat dazu das «Energieleitbild Kanton Zug 2018» verabschiedet. Dieses setzt Schwerpunkte bei den Gebäuden sowie der Mobilität und will die Innovationskraft der Wirtschaft nutzen.

Im Mai 2017 hat sich das Stimmvolk für die Energiestrategie 2050 ausgesprochen. Seit Anfang Jahr sind die entsprechenden nationalen Gesetze und Verordnungen in Kraft. Die Energiestrategie stellt auch die Kantone vor neue Herausforderungen. «Für die Bewältigung der anstehenden energiepolitischen Aufgaben braucht es einen konzeptionellen Rahmen», erklärt Baudirektor Urs Hürlimann. Die Regierung hat daher ihre Energiepolitik überarbeitet. Entstanden ist das «Energieleitbild Kanton Zug 2018». Es ist auf der Webseite der Energiefachstelle aufgeschaltet.

Gebäude, Mobilität und Innovation

Die Energieeffizienz soll gesteigert und erneuerbare Energieträger, insbesondere aus der Region, sollen vermehrt genutzt werden. Das Leitbild enthält Ziele und Massnahmen. Der Schwerpunkt liegt bei den Gebäuden, welche knapp die Hälfte des Energieverbrauchs verantworten. Hier haben die Kantone auch den grössten Handlungsspielraum. Ebenfalls wichtiger Bestandteil der Zuger Energiepolitik ist die Mobilität. Immerhin geht ein Drittel des Energieverbrauchs auf das Konto des Verkehrs. Für die Zielerreichung setzt die Regierung auch auf die Innovationskraft der Wirtschaft. «Dass im Kanton Zug überdurchschnittlich viele Unternehmen im Bereich Smart Energy tätig sind, sehen wir als Chance», stellt Hürlimann fest.

Kooperation an erster Stelle

Das «Energieleitbild Kanton Zug 2018» steht ganz im Zeichen der Kooperation. «Gute Lösungen können nur im Verbund mit allen Beteiligten gefunden werden», ist der Baudirektor überzeugt. Die Erarbeitung erfolgte daher gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus den Gemeinden, aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft. Auch für die Umsetzung sucht der Kanton die Zusammenarbeit. Er möchte die Massnahmen gemeinsam mit seinen Partnern umsetzen. Information und Beratung stehen im Vordergrund. Ausserdem will der Kanton mit gutem Beispiel vorangehen.
Die Zuger Regierung will die Ziele erreichen – jedoch nicht um jeden Preis. «Die Regierung ist darauf bedacht, dass sich finanziell tragbare Lösungen ergeben, sowohl für den Kanton als auch für Dritte», stellt der Baudirektor klar.

Nächster Schritt: Revision des Energiegesetzes

Im Hinblick auf die schweizweite Harmonisierung der Energievorschriften erlassen die kantonalen Energiedirektoren periodisch «Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich» (MuKEn), letztmals im Jahr 2014. Die Zuger Regierung wird prüfen, welche dieser Bestimmungen in der kantonalen Gesetzgebung umgesetzt werden sollen. Auch dazu dient das Leitbild als Orientierungshilfe. Ihren Vorschlag wird sie Mitte 2019 interessierten Kreisen zur Vernehmlassung unterbreiten. Über die Gesetzesrevision entscheiden wird der Kantonsrat. Das revidierte Energiegesetz wird voraussichtlich Mitte 2020 in Kraft treten.

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