30.07.2018, Medienmitteilung

Zum 1. August

Die Vorbereitungen zu den Feierlichkeiten vom 1. August stehen wie bereits in anderen Teilen in der Schweiz im Schatten der aktuellen grossen Waldbrandgefahr im Kanton Zug.

Die aktuell hohen Temperaturen, die fehlenden Niederschläge in den vergangenen Wochen und der Wind führen auch in den Wäldern und in der offenen Landschaft des Kantons Zug zu grosser Trockenheit. Die aktuellen Wetterprognosen deuten darauf hin, dass die Waldbrandgefahr bestehen bleibt oder sogar weiter zunehmen kann!

Ein mögliches Feuerverbot beinhaltet neben dem Verbot von 1. August-​Feuern auch die entsprechenden Feuerwerke. Die aktuelle Situation bezüglich 1. August-​Feuerwerk wird von der Gebäudeversicherung Zug und dem Amt für Wald und Wild laufend neu eingeschätzt; Aktuelles dazu finden Sie auf der Internetseite der Gebäudeversicherung Zug unter www.gvzg.ch.
1. Augustfeuer sind als Brauchtumsfeuer im Kanton Zug nicht bewilligungspflichtig. Den Anweisungen der Gemeinde, des Brandschutzes und Feuerwehren ist jedoch unbedingt Folge zu leisten. Nur naturbelassenes, unbehandeltes und trockenes Holz wie Äste, Stämme, Stückholz, Reisig, Zapfen oder trockenes, naturbelassenes Schwemmholz darf verbrannt werden. Vermeiden Sie Mottfeuer, in dem Sie Rundholz spalten und kein Sägemehl, keine Späne oder feuchtes Holz verwenden. Es ist gesetzlich verboten, Abfälle - dazu gehören auch Holzstücke aus Paletten, Kisten, aus Gebäudeabbrüchen sowie Möbelstücke - zu verbrennen.
Kleintiere wie Eidechsen und Igel suchen gerne Unterschlupf in den aufgeschichteten Holzhaufen. Um die Tiere vor dem Feuertod zu bewahren, sollten die Haufen erst kurz vor dem Abbrennen erstellt oder das Holz noch einmal umgestapelt werden.

Genauso wie die Höhenfeuer gehören für viele Zuger/innen auch Raketen und anderes Feuerwerk zum 1. August. Während sich die einen über Lichteffekte und Knaller freuen, ärgern sich die andern über Lärmbelästigung und Luftverschmutzung, was sich in der zunehmenden Zahl von Beschwerden bei den Behörden niederschlägt. Aus Sicht des Amtes für Umweltschutz sind die vielen privaten Feuerwerke um den 1. August wegen der freigesetzten Schadstoffe und Lärmbelastungen nicht unproblematisch. Wir bitten um massvollen Einsatz von Feuerwerk im privaten Bereich. Auch das Abbrennen von Feuerwerk fällt unter ein mögliches generelles Feuerverbot und den Anweisungen von Gemeinden, von Brandschutz und Feuerwehren ist Folge zu leisten.

Kontakt

Veronika Wolff

Wolff
Baudirektion

+41 41 728 53 84