03.04.2019, Medienmitteilung

Premiere bei der Abstimmung über das Planungs-​ und Baugesetz

Am 19. Mai 2019 wird im Kanton Zug über die Teilrevision des kantonalen Planungs-​ und Baugesetzes (PBG) abgestimmt. Die Abstimmungserläuterungen sind auf der Homepage des Kantons abrufbar. Die Stimmberechtigten finden zudem diese Unterlagen noch vor Ostern in ihren Briefkästen. Bereits ab heute orientiert der Kanton zusätzlich in animierten und vertonten Bildern über die Teilrevision des PBG.

Das Planungs-​ und Baurecht ist komplex. Der Kanton orientiert die Stimmberechtigten sachlich über den Inhalt der Gesetzesrevision, so dass sie sich ihr eigenes Urteil darüber fällen können. Für den Urnengang am 19. Mai 2019 gibt es – wie gewohnt – die Abstimmungserläuterungen in Papierform.

Worum es geht in vier Minuten

Ab heute steht auf der Homepage des Kantons Zug als Ergänzung zu den Abstimmungserläuterungen ein Video zur Verfügung. Es kann über einen QR-​Code auf der Frontseite der Abstimmungserläuterungen oder über www.zg.ch/pbg heruntergeladen werden. Eine Premiere im Kanton Zug. Innerhalb von etwas weniger als vier Minuten erklärt das Video auf sachliche und einfache Art und Weise, worum es bei der Teilrevision des PBG geht. Auf Bundesebene ist diese digitale Form der Vermittlung von Informationen bereits etabliert.

Wachstum mit Grenzen

Im Jahr 2013 haben die Zuger Stimmberechtigten das eidgenössische Raumplanungsgesetz klar angenommen. Mit ihrem Votum haben die Zugerinnen und Zuger den massvollen Umgang mit dem Boden, die Verdichtung bisheriger Bauzonen und die Mehrwertabgabe der Eigentümerschaften bei Neueinzonungen ausdrücklich und mit einer Zustimmung von über 70 % bejaht. Diesen Leitlinien folgt auch der Kanton Zug mit: Wachstum ja, aber mit Grenzen.

Stichdatum: 1. Mai 2019

Um dem Gedanken des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes Rechnung zu tragen, sind die Kantone verpflichtet, ihre Rechtssetzung in diesem Bereich bis am 1. Mai 2019 den Bundesvorgaben anzupassen. Diese Forderung erfüllt der Kanton Zug mit der jetzt zur Abstimmung stehenden Teilrevision des PBG. So führt der Kanton Zug eine Mehrwertabschöpfung von 20 % bei Neueinzonungen ein und fördert die Überbauung von Bauland, um Baulandhortung zu Spekulationszwecken zu verhindern.

Schneller Neustart

Nachdem der Kantonsrat eine erste Teilrevision des PBG im Januar 2018 noch abgelehnt hatte, machte sich der Regierungsrat sogleich an die Ausarbeitung eines neuen Gesetzesentwurfs. Herausgekommen ist ein breit abgestützter und austarierter Kompromiss. Diesem Erlass stehen sowohl die Zuger Gemeinden als auch die kantonalen Behörden positiv gegenüber. Auch der Kantonsrat hat dem jetzt zur Abstimmung stehenden PBG zugestimmt. Sowohl die Sozialdemokratische Fraktion (SP) zusammen mit der Alternative – die Grünen Fraktion (ALG) als auch die Fraktion der Schweizerischen Volkspartei (SVP) haben das Behördenreferendum gegen das teilrevidierte PBG ergriffen. Deshalb wird am 19. Mai 2019 darüber abgestimmt.

Vorteile überwiegen

Bei einem Ja des Zuger Stimmvolks wird der Kanton Zug einerseits die vom Bund zwingend geforderte Mehrwertabschöpfung einführen und erhält andererseits griffige Mittel, um Bodenspekulation zu verhindern und die Überbauung von eingezontem Land zu fördern. Zudem verhindert die Annahme der Teilrevision des PBG einen Einzonungsstopp und der Kanton Zug wird auf keiner Schwarzen Liste erscheinen. Die Rechtssicherheit bleibt damit für alle gewahrt. Den Gemeinden wird ein Ja zum PBG helfen, mit der Ausarbeitung ihrer Ortsplanungsrevisionen wie vorgesehen zügig fortfahren zu können. Weil die Vorteile klar überwiegen, empfehlen der Kantonsrat und der Regierungsrat, ein Ja zur Teilrevision des PBG in die Urne zu legen.