13.05.2019, Medienmitteilung

Regierungsrat initiiert die Überarbeitung der Spitalplanung

Die Zuger Spitalplanung aus dem Jahr 2012 wird überarbeitet. Per Anfang 2022 soll eine neue Spitalliste in Kraft treten. Im Hinblick darauf hat der Regierungsrat elf Grundsätze beschlossen, die für den Prozess der Spitalplanung wegleitend sind. Ziel ist es, das hohe Niveau der Versorgung nachhaltig zu gewährleisten und gleichzeitig das Kostenwachstum einzudämmen. Der Regierungsrat will die entsprechenden Steuerungsmöglichkeiten nutzen.

Die geltende Spitalliste wurde am 1. Januar 2012 gleichzeitig mit der neuen Spitalfinanzierung in Kraft gesetzt. Seither sind im Sinne einer rollenden Weiterentwicklung verschiedene technische und konzeptionelle Anpassungen erfolgt. Mit einem zeitlichen Abstand von zehn Jahren wird der Regierungsrat per Anfang 2022 eine neue Spitalliste erlassen. Sämtliche, auch bisherige Leistungsaufträge werden neu ausgeschrieben.

Klar definierter Ablauf

Zuerst wird der gegenwärtige Bedarf an stationären medizinischen Leistungen analysiert und eine Prognose für das Jahr 2030 erstellt. Die Ergebnisse werden bis Mitte 2020 in einem Versorgungsbericht zusammengefasst. Anschliessend können sich Spitäler und Kliniken für die ausgeschriebenen Leistungsaufträge bewerben. Ab Januar 2021 erfolgt die Evaluation der Bewerbungen und die Vergabe der Leistungsaufträge im Rahmen der Spitalliste 2022. Kriterien für die Auswahl der Leistungserbringer sind insbesondere Qualität, Wirtschaftlichkeit und Zugänglichkeit.

Aktive Rolle für den Regierungsrat

Der Regierungsrat beabsichtigt, die Spitalplanung nicht einfach fortzuschreiben, sondern gestaltend Einfluss zu nehmen. Im Sinne der politischen Steuerung hat der Regierungsrat deshalb elf Grundsätze für die akutsomatische Spitalversorgung beschlossen (Beilage). Diese definieren den Rahmen für die Vergabe der Leistungsaufträge im stationären Bereich.

Separates Projekt zum Thema Qualität

Damit das Thema Qualität im Rahmen der Spitalplanung das nötige Gewicht erhält, hat die Gesundheitsdirektion bereits im Herbst 2018 ein Projekt initiiert, um in Zusammenarbeit mit Leistungserbringern Qualitätskriterien zu identifizieren, die aussagekräftig, klar messbar und breit akzeptiert sind. Die Ergebnisse dieses Projekts werden direkt in den Prozess der Spitalplanung einfliessen.

Kontakt

Regierungsrat Martin Pfister

Statthalter
Gesundheitsdirektion

+41 41 728 35 01