10.07.2019, Medienmitteilung

Keine Asylunterkunft in Baar - Kanton und Gemeinde suchen Alternativen

Der Zuger Regierungsrat nimmt zur Kenntnis, dass die Hotz Obermühle AG ihr Baugesuch für eine temporäre Asylunterkunft in Baar zurückgezogen hat. Platz für Flüchtlinge braucht es nach wie vor. Im laufenden Jahr muss der Kanton rund 1'200 bereits hier anwesende Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich unterbringen. Hinzu kommen 140 weitere Personen, die ihm der Bund voraussichtlich neu zuweist.

Die Hotz Obermühle AG hat die Zuger Regierung darüber informiert, dass sie das Baugesuch für eine temporäre Asylunterkunft auf dem Areal «Obermüli Süd» in Baar zurückgezogen hat. Auf dem Grundstück hätte vorübergehend Wohnraum für rund 100 Asylsuchende realisiert werden sollen. Die Hotz Obermühle AG hatte nach einer öffentlich-​rechtlichen Ausschreibung gemäss Submissionsrecht im November 2015 den Zuschlag für den Auftrag des Kantons erhalten.

«Die Zuger Regierung bedauert den Entscheid des Rückzugs, hat aber auch Verständnis dafür», so Regierungsrat Andreas Hostettler, Vorsteher der Direktion des Innern. Unterkünfte für Flüchtlinge braucht es auch ohne das geplante Zentrum in Baar. «Wir sind darum in engem Austausch mit der Gemeinde. Diese ist sich ihrer Verantwortung bewusst. Ich bin zuversichtlich, dass alternative Unterbringungsmöglichkeiten gefunden werden.»

Pragmatismus und Kreativität sind gefragt

Der Kanton Zug hat bewiesen, dass er die ganze Situation rund um die Flüchtlingskrise konstruktiv, pragmatisch und verantwortungsvoll zu meistern versteht. Die Gemeinden, aber auch die Wirtschaft und Private halfen, insbesondere auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise im Sommer 2015, tatkräftig mit. Dabei wurde und wird insbesondere auch das Potenzial von Zwischennutzungen und Abbruchliegenschaften ausgeschöpft. Gemäss § 12bis Abs. 3 des Gesetzes über die Sozialhilfe im Kanton Zug vom 16. Dezember 1982 (Sozialhilfegesetz, BGS 861.4) sind die Einwohnergemeinden verpflichtet, nach Massgabe der Bevölkerungszahlen und unter Berücksichtigung bisher untergebrachter Personen geeignete Unterkünfte bereitzustellen, soweit die Personen nicht in den bestehenden kantonalen Unterkünften untergebracht werden können.

Prognosen des Bundes 

Gemäss dem tiefsten Szenario des Staatssekretariats für Migration (SEM) rechnet die Schweiz für das Jahr 2019 mit rund 16'000 Asylgesuchen. Für den Kanton Zug bedeutet dies, dass er mit rund 140 Zuweisungen rechnen muss. Hinzu kommen die bereits hier anwesenden 1'200 Personen. Mit der neuen Asylgesetzgebung, die seit 1. März 2019 in Kraft ist, weist der Bund den Kanton vor allem Personen mit einer Bleibeperspektive zu, also Leute, die hier integriert und ausgebildet bzw. beschult werden müssen. Grundsätzlich gilt: Kantone mit einem Bundesasylzentrum erhalten reduzierte Zuweisungen durch den Bund. Kantone ohne Bundesasylzentrum, wie Zug einer ist, erhöhte Zuweisungen. Bis März 2019 wurden dem Kanton Zug 1,4 % der Flüchtlinge zugeteilt, seither sind es - aufgrund des Bevölkerungswachstums - 1,5 % bzw. 1,8 % aufgrund des hier fehlenden Bundesasylzentrums.

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Kontakt

Andreas Hostettler

Vorsteher Direktion des Innern
Direktion des Innern

+41 41 728 31 70 andreas.hostettler@zg.ch