30.11.2020, Medienmitteilung

Ausbau des Testangebots: Corona-​Tests auch in Apotheken

Der Kanton Zug weitet sein Testangebot aus. Neben den bestehenden Testcentren am Zuger Kantonsspital, an der Hirslanden AndreasKlinik und am Gesundheitspunkt in Oberägeri sowie den Hausarztpraxen führen neu mehrere Apotheken Antigen-​Schnelltests durch. Die neue Testmöglichkeit besteht ab dem 1. Dezember 2020. Angesichts sinkender Testraten kommt der Ausbau des Testangebots gerade zum richtigen Zeitpunkt. Die Zuger Gesundheitsdirektion und der Kantonsarzt rufen die Bevölkerung deshalb dazu auf, sich auch bei nur leichten Symptomen unbedingt testen zu lassen. Bei Symptomen übernimmt der Bund die Kosten für die Tests.

Die Lage im Kanton Zug hat sich in den letzten Wochen und Tagen stabilisiert. Die Fallzahlen stagnieren auf hohem Niveau, das Contact Tracing erreicht wieder alle Infizierten und deren enge Kontaktpersonen innerhalb von 24 Stunden. Auch die Kapazitäten in den Spitälern und Testcentren kommen nicht an den Anschlag. Diese Momentaufnahme darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass sie mit der Beobachtung einhergeht, dass die Anzahl durchgeführter Tests rückläufig ist. Der sinkende Trend besorgt Kantonsarzt Ruedi Hauri: «Eine sinkende Testrate erschwert die Lageanalyse und verhindert eine vernünftige und massvolle Beurteilung der nächsten Schritte.» Die Ausbreitung des Coronavirus könne nicht mehr effizient bekämpft werden, wenn sich immer weniger Personen testen lassen. Deshalb gilt: Alle Personen, die auch nur leichte Symptome zeigen, sollen sich unbedingt testen lassen.

Apotheken als Ergänzung zum bestehenden Testangebot

Umso erfreulicher ist es deshalb, dass ab dem 1. Dezember 2020 die Testmöglichkeiten ausgeweitet werden. Ab diesem Zeitpunkt beginnen verschiedene Apotheken im Kanton Zug damit, Antigen-​Schnelltests anzubieten:

- Apotheke Drogerie Moll in Steinhausen

Tests ab dem 1. Dezember 2020 in Testzelten im Parkhaus Nord P4 des Einkaufszentrums Zugerland Reservation über www.covidtestcenter.ch obligatorisch

- Amavita Apotheke Zug

Tests ab dem 1. Dezember 2020 in einem Container hinter der Apotheke am Bundesplatz

Reservation per Telefon (058 878 24 50) obligatorisch, eine Online-​Anmeldemöglichkeit folgt

Die Apotheken haben Abläufe entwickelt, wie das Tagesgeschäft und das neue Testangebot sicher und bedenkenlos abgewickelt werden kann. Zusätzlich ist die Gotthard Apotheke in Baar an den Vorbereitungen, um bei Bedarf zu Beginn des neuen Jahres ebenfalls Tests anbieten zu können.

Die Gesundheitsdirektion ist erfreut über die Erweiterung des Testangebots. «Ein breites und schnell zugängliches Testangebot ist entscheidend für die Bekämpfung des Coronavirus. Daher danke ich den Apotheken, dass sie nun auch Antigen-​Schnelltest durchführen. Sie leisten einen wertvollen Beitrag in dieser herausfordernden Zeit», sagt Regierungsrat Martin Pfister. Man sei vorsichtig optimistisch, dass die neue Testmöglichkeit rege wahrgenommen und die Testrate dadurch wieder erhöht werden kann.

Antigen-​Schnelltests für bestimmte Personen

Die Apotheken führen die neuen Antigen-​Schnelltests durch, nicht aber die PCR-​Test, die seit Beginn der Pandemie zum Einsatz kommen. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) sieht den Einsatz von Antigen-​Schnelltests in klar definierten Fällen vor: Schnelltests werden für Personen mit Symptomen durchgeführt, die nicht zu den besonders gefährdeten Personen zählen. Zu diesen gehören ältere Menschen, Schwangere und Erwachsene mit bestimmten Vorerkrankungen. Auch für Mitarbeitende des Gesundheitswesens werden die Antigentests nicht verwendet. Diese Personen sollten sich für einen Test also nach wie vor an eines der drei Testcenter oder an ihre Hausarzt-​Praxis wenden.

In diesen Fällen übernimmt der Bund die Test-​Kosten

Der Bund übernimmt die Kosten für den Test bei allen Personen, welche Symptome einer Corona-​Infektion aufzeigen. Auch bei Personen, die in Kontakt zu einer infizierten Person standen und bei denen das Contact Tracing einen Test angeordnet hat, sind die Tests kostenlos. Der Bund übernimmt die Kosten nicht, wenn ein negatives Testresultat für eine Reise oder aufgrund einer Anordnung des Arbeitgebers benötigt wird.