16.01.2020, Medienmitteilung

Öffentliche Mitwirkung Aktualisierung Gewässerschutzkarte

Die besonders gefährdeten Gewässerschutzbereiche AU, ZU, AO und ZO sind Gebiete, in denen gestützt auf das Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer vom 24. Januar 1991 (GSchG; SR 814.20) und seine Ausführungsbestimmungen besondere Anforderungen für schutzbedürftige Grundwasservorkommen und Oberflächengewässer gelten und in denen gewässergefährdende Bauten und Anlagen einer gewässerschutzrechtlichen Bewilligung des Kantons bedürfen.

Gewässerschutzkarte

Die besonders gefährdeten Gewässerschutzbereiche AU, ZU, AO und ZO sind Gebiete, in denen gestützt auf das Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer vom 24. Januar 1991 (GSchG; SR 814.20) und seine Ausführungsbestimmungen besondere Anforderungen für schutzbedürftige Grundwasservorkommen und Oberflächengewässer gelten und in denen gewässergefährdende Bauten und Anlagen einer gewässerschutzrechtlichen Bewilligung des Kantons bedürfen. Der aktuelle Stand der besonders gefährdeten Gewässerschutzbereiche im Kanton Zug wird als Gewässerschutzkarte im Massstab 1:25'000 zusammen mit dem erläuternden Bericht während 60 Tagen vom 17. Januar bis 16. März 2020 bei den Einwohnergemeinden des Kantons Zug zur öffentlichen Mitwirkung aufgelegt. Die Dokumente stehen ebenfalls hier zum Download zur Verfügung. Wer sich bei der Mitwirkung beteiligen will, kann während der Auflagefrist beim Amt für Umwelt, Aabachstrasse 5, Postfach, 6301 Zug schriftlich Eingaben einreichen. Das Amt für Umwelt prüft die Eingaben, fasst diese in einem Bericht zusammen und nimmt gesamthaft dazu Stellung. Anschliessend beschliesst es die besonders gefährdeten Gewässerschutzbereiche und orientiert die Absender der Eingaben.