19.03.2020, Medienmitteilung

Absage Gemeindeversammlungen sowie kommunale Wahlen und Abstimmungen

Der Kanton Zug setzt die Empfehlungen des Bundes zur Bekämpfung des Coronavirus konsequent um. Daher müssen sowohl die bevorstehenden Gemeindeversammlungen als auch die kommunalen Wahlen und Abstimmungen vom 17. Mai 2020 abgesagt werden. Kantonale Abstimmungen wären an diesem Datum ohnehin nicht vorgesehen gewesen.

Der Bundesrat hat am 18. März 2020 beschlossen, auf die Durchführung der angeordneten eidgenössischen Volksabstimmung vom 17. Mai 2020 zu verzichten. Zeitgleich empfahl er den Kantonen und Gemeinden ausdrücklich, politische Versammlungen – insbesondere Gemeindeversammlungen – abzusagen und nur in zwingenden Fällen zu bewilligen. Der Grund ist, dass politische Versammlungen grundsätzlich unter das Veranstaltungsverbot gemäss der Bundesverordnung über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus fallen.

Diese Empfehlungen des Bundes setzt der Kanton Zug konsequent um. Die Gemeinden sind daher angehalten, die bevorstehenden Gemeindeversammlungen und die kommunalen Wahlen und Abstimmungen vom 17. Mai 2020 abzusagen. Ausnahmen werden vom Kanton auf Antrag der Gemeinden nur bewilligt, sofern ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht und ein entsprechendes Schutzkonzept vorliegt.

Kontakt

Andreas Hostettler

Regierungsrat
Direktion des Innern

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