18.03.2020, Medienmitteilung

Coronavirus: Zuger Regierung prüft Stützungsmassnahmen für KMU

Die drastischen Massnahmen des Bundes im Zusammenhang mit dem Coronavirus treffen die Wirtschaft und insbesondere kleine Unternehmen hart. Der Zuger Regierungsrat prüft deshalb schnelle Massnahmen zur Stützung der Betroffenen.

Je nach Branche erleidet der Umsatz auf unbestimmte Zeit massive Einbussen oder bricht sogar komplett weg. Während Arbeitnehmende in der Regel durch Lohnfortzahlungen und Sozialversicherungen einigermassen abgesichert sind, verfügen Selbständigerwerbende und Kleinbetriebe über kein Auffangnetz.

Liquidität sichern

Die vom Bund ausgerufene «ausserordentliche Lage» kann dazu führen, dass an sich gesunde Betriebe in einen Liquiditätsengpass geraten, besonders wenn die ergriffenen drastischen Restriktionen über längere Zeit aufrechterhalten werden müssten. Daraus kann sich eine Kettenreaktion ergeben, welche viele Unternehmen in ihrer Existenz bedrohen kann. Umsatzeinbussen werden sich nicht vermeiden und auch nicht durch Massnahmen der öffentlichen Hand kompensieren lassen. Wichtig ist aber, die Liquidität der Betroffenen möglichst aufrecht zu erhalten. Zu diesem Zweck prüft der Regierungsrat aktuell Stützungsmassnahmen.

Mit gutem Beispiel vorangehen

Die kantonale Verwaltung tritt auf dem Markt auch als Anbieter und Nachfrager von Leistungen auf. Entsprechend hat der Regierungsrat beschlossen, ab sofort die erhaltenen Rechnungen umgehend zu bezahlen und die Zahlungsfristen nicht auszureizen. Natürlich erfolgen die internen Prüfungen weiterhin seriös, um sicherzustellen, dass Zahlungen auch gerechtfertigt sind. Trotzdem sollten somit Rechnungen schneller bezahlt werden können. Umgekehrt sind die rechnungsstellenden Verwaltungseinheiten gehalten, auf Anfragen von Kunden mit Corona-​bedingten Zahlungsschwierigkeiten kulant zu reagieren und im vertretbaren Ausmass grosszügige Zahlungsfristen oder Teilzahlungsvereinbarungen anzubieten. Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass dies zwar schnelle aber nicht unbedingt weitreichende Massnahmen sind.

Weitere Massnahmen in Prüfung

Die Zuger Regierung ist aktuell daran, weitere Massnahmen zu prüfen und zu erarbeiten, um Unternehmen zu stützen, die durch die ausserordentliche Lage bedrängt werden. Dazu wird sie auch mit dem Bund und Vertretern der Wirtschaftsverbände zusammenarbeiten. Sobald konkrete Massnahmen vorliegen, wird der Regierungsrat die Öffentlichkeit informieren und aufzeigen, wie die Unterstützung beantragt werden kann. Bis zu diesem Zeitpunkt sind ausschliesslich Anfragen um Zahlungsaufschub oder Teilzahlungsvereinbarungen an die rechnungsstellenden Verwaltungseinheiten zu stellen.

Kontakt

Heinz Tännler

Regierungsrat
Finanzdirektion

+41 41 728 36 01 heinz.taennler@zg.ch