18.03.2020, Medienmitteilung

Kitas im Kanton Zug bleiben geöffnet

Nachdem der Bund die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung gestern verschärft hat, regelt er in der angepassten Verordnung über die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus neu auch die Frage der Kindertagesstätten (Kitas). Diese dürfen gemäss dieser Verordnung nur geschlossen werden, wenn andere geeignete Betreuungsangebote zur Verfügung stehen. Wie vom Zuger Regierungsrat bereits am Samstag entschieden, bleiben die Kitas bis auf weiteres geöffnet. Wie alle anderen bundesrätlichen Massnahmen gilt auch diese vorderhand bis am 19. April 2020.

Medienmitteilung vom 17. März 2020

Der Bundesrat hat die Verordnung über die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus gestern ergänzt. Er bestimmt neu auch über die Kindertagesstätten. Im Rahmen der letzten Anpassung hat er den Kantonen diesbezüglich keine Vorgaben gemacht, was zu unterschiedlichen Regelungen bei den Kantonen geführt hat.

Kleinkinder keine Haupttreiber der Epidemie

Die im Kanton Zug zuständigen Stellen und Behörden haben nun die entsprechende Ergänzung in der Verordnung unter Berücksichtigung des am Samstag für den Kanton Zug getroffenen Entscheids (die Kitas bleiben offen) geprüft. «Der Kanton Zug teilt die Argumentation des Bundes: Es braucht ein Betreuungsangebot, um berufstätige Eltern in dieser schwierigen Situation nicht zusätzlich zu belasten. Ausserdem sind gemäss Bundesamt für Gesundheit (BAG) Kinder in diesem Alter nicht Haupttreiber dieser Epidemie. Aus diesen Gründen bleiben die Kitas im Kanton Zug weiterhin geöffnet» so Regierungsrat Andreas Hostettler. Spielgruppen stellen keine Alternative zu den Kitas dar. Da der Bund seit gestern auch Vereinsaktivitäten verbietet, bleiben die Spielgruppen ohnehin geschlossen.

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Generalsekretärin
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