20.03.2020, Information

Auswirkungen von COVID-​19 auf das Kulturschaffen

Der Anteil von Kulturschaffenden, die selbständig erwerbend oder freischaffend sind, und dadurch weder von Kurzarbeit erfasst werden können, noch durch eine Arbeitslosenversicherung abgesichert sind, ist in der Kulturbranche hoch. Ebenso gibt es zahlreiche grosse und kleine Kulturunternehmen und Kulturinstitutionen, die in ihrer Existenz bedroht sind.

Der Bundesrat beschloss am 13. März 2020 verschiedene Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus. Diese Massnahmen gelten für alle Branchen und damit auch für den Kultursektor. Der Bundesrat hat am 20. März 2020 verschiedene Massnahmen beschlossen, um das Schweizer Kulturleben in der aktuell schwierigen Situation zu unterstützen. Medienmitteilung Bundesrat 20.03.2020 Die COVID-​Verordnung Kultur umfasst Soforthilfen und Ausfallentschädigungen für Kulturunternehmen und Kulturschaffende sowie Finanzhilfen für Kulturvereine im Laienbereich. Der Bund wird in den nächsten Tagen bzw. Wochen Richtlinien für diese Beiträge erlassen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundes: BAK - Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen

Die Kantone ihrerseits werden nächstens darüber entscheiden, wie ihre Kredite für Ausfallentschädigungen gemäss COVID-​Verordnung ausfallen werden. Zuständig für den Vollzug der Massnahmen des Bundes werden ebenfalls die Kantone sowie zum Teil die Kulturverbände sein. Die Kantone werden nächstens detaillierter informieren. Bis dahin nimmt im Kanton Zug das Amt für Kultur gerne Ihre Anliegen und Fragen entgegen.

Kontakt

Aldo Caviezel

Leiter Amt für Kultur des Kantons Zug
Direktion für Bildung und Kultur

+41 41 728 31 84 aldo.caviezel@zg.ch