06.05.2020, Medienmitteilung

Wiederaufnahme des Vereinssports und Öffnung der Sportanlagen

Ab dem 11. Mai sind Sporttrainings unter gewissen Voraussetzungen wieder möglich, sowohl im Breiten-​ als auch im Leistungssport. Die Hygienevorgaben des Bundes müssen dabei konsequent eingehalten werden und entsprechende Schutzkonzepte sind nötig. Die Dachverbände der einzelnen Sportarten stellen hierzu Musterkonzepte zur Verfügung. Der Kanton Zug wird Vereine und Sportanlagenbetreiber stichprobenmässig kontrollieren und diese bei der Umsetzung der Vorgaben unterstützen.

Der Bundesrat hat am 29. April entschieden, dass per 11. Mai auch im Bereich Sport die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus gelockert werden. Die Lockerungsschritte unterstehen klaren Vorgaben. Im Breitensport dürfen Trainings nur in Kleingruppen mit maximal fünf Personen und ohne Körperkontakt stattfinden. Im Leistungssport sind unter gewissen Umständen grössere Gruppen erlaubt. Von zentraler Wichtigkeit sind die Einhaltung von Hygiene-​ und Abstandsregeln.

Dachverbände stellen Schutzkonzepte zur Verfügung

Voraussetzung für die Wiederaufnahme der Trainings-​ und Bewegungsaktivitäten durch Vereine ist, dass jeder Verein und jede Einrichtung über ein Schutzkonzept verfügt. Grundlage dafür bilden die Grobkonzepte der einzelnen Sportverbände. Die Verantwortung zur Umsetzung der jeweiligen Schutzkonzepte liegt bei den einzelnen Vereinen resp. den Trainerinnen und Trainern sowie den Sportlerinnen und Sportlern. Auch die Betreiber von Sportanlagen müssen eigene Schutzkonzepte erstellen, wobei sich diese am Rahmenkonzept des Bundesamts für Sport orientieren. Der Entscheid über eine Öffnung liegt beim jeweiligen Anlagenbesitzer. Wer abseits öffentlicher Sportanlagen und nicht im Rahmen eines Vereins Sport treibt, kann dies frei tun. Es gelten die bekannten BAG-​Vorgaben (Distanz, Hygiene, Versammlungsverbot).

Kanton führt Kontrollbesuche durch

Die Verantwortung für die Umsetzung der Massnahmen liegt beim Verein. Jeder Verein und je-​des aktive Mitglied ist mitverantwortlich für die Einhaltung der Rahmenbedingungen. Der Kanton Zug wird ab dem 11. Mai stichprobenartige Kontrollbesuche in Sportanlagen und bei Vereinstrainings durchführen und prüfen, ob die benötigten Schutzkonzepte vorliegen. Bei Bedarf wird dabei das Gespräch mit den Anwesenden gesucht und die Vereine werden in der Umsetzung der Schutzvorgaben unterstützt und beraten. Der Kanton Zug kann bei dieser Aufgabe auf die Unterstützung von freiwilligen J+S-​Expertinnen und -​Experten zurückgreifen. «Der Kanton Zug will einen Beitrag dazu leisten, dass wir alle in einen regulären Sportalltag zurückkehren können. Dazu ist jetzt die konsequente Einhaltung der Vorgaben entscheidend», betont Gesundheitsdirektor Martin Pfister.

Kontakt

Felix Jaray

Leiter Amt für Sport
Gesundheitsdirektion

+41 41 728 35 49 felix.jaray@zg.ch