28.07.2020, Medienmitteilung

Vermehrte Betriebskontrollen im Kanton Zug (Covid-​19)

Der Kanton Zug startet diese Woche eine Kampagne, um auf die wichtigsten Schutzmassnahmen gegen das Coronavirus aufmerksam zu machen. Besonders wichtig ist aktuell, dass sich Einreisende aus Risikogebieten für 10 Tage in Quarantäne begeben und sich beim Kanton melden. Aber auch die bekannten Hygiene-​ und Zur Bekämpfung des Coronavirus wird die Einhaltung der Covid-​19-​Verordnung des Bundesrats im Kanton Zug intensiver kontrolliert. Im Fokus stehen dabei die Schutzkonzepte von Betreiberinnen und Betreibern von öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betrieben sowie von Organisatorinnen und Organisatoren von Veranstaltungen. Aber auch nicht öffentlich zugängliche Betriebe, für die erhöhte Infektionsrisiken vermutet werden (z.B. Nahrungsmittelproduktion), werden vermehrt kontrolliert. Diese zielgerichteten Kontrollen werden durch den Kanton und die Gemeinden vollzogen.

Seit den vom Bundesrat Mitte Juni ausgesprochenen Lockerungen der Covid-​19-​Massnahmen nehmen in der Schweiz die Fallzahlen und die zu hospitalisierenden Personen wieder zu. Im Kanton Zug werden im Rahmen vom Contact Tracing Befragungen durchgeführt, um den Ansteckungsort feststellen zu können. Gesundheitsdirektor Martin Pfister hält fest: «Neben dem familiären und sozialen Umfeld spielen Infektionen in Unterhaltungs-​ und Freizeitbetrieben eine grosse Rolle».

Vermehrte Kontrollen im Kanton Zug

Um das Ansteckungsrisiko mit dem Coronavirus eindämmen zu können, müssen Betreiberinnen und Betreiber von öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betrieben sowie Organisatorinnen und Organisatoren von Veranstaltungen Schutzkonzepte erarbeiten und umsetzen. So verlangt es die Covid-​19-​Verordnung besondere Lage vom 19. Juni 2020 (SR 818.101.26). Im Kanton Zug wird das Vorliegen und Einhalten dieser Schutzkonzepte künftig vermehrt überprüft. «Wir haben festgestellt, dass die meisten Betriebe die geforderten Schutzkonzepte zwar haben, deren Umsetzung aber noch verbessert werden könnte», sagt Gesundheitsdirektor Martin Pfister und fügt an: «Problematisch wird es vor allem dann, wenn die von den Betreiberinnen und Betreibern erhobenen Kontaktdaten kein effizientes Contact Tracing erlauben, weil nicht von allen anwesenden Personen korrekte bzw. hinreichende Daten vorhanden sind». Ereignisse aus dem Ausland zeigen zudem, dass ein weiteres Problemfeld der Bereich der Industrie-​, Gewerbe-​ oder Landwirtschaftsbetriebe (insb. Fleischverarbeitung) ist. Auch dort wird im Kanton Zug die Kontrolltätigkeit intensiviert.

Die Kontrollen sollen risikobasiert und verhältnismässig erfolgen. Ihr Hauptziel bleibt die Sensibilisierung der Betriebe für die gesundheitlichen, aber auch betrieblichen Risiken einer Verbreitung des neuen Coronavirus. Die Eigenverantwortung der Betriebe soll gestärkt und das Verständnis für die notwendigen Schutzmassnahmen gefördert werden.

Schutzkonzepte von Unterhaltungs-​ und Freizeitbetrieben

In Kanton Zug teilen sich der Kanton und die Gemeinden die Aufgaben im Bereich der Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen. Deshalb wird die verstärkte Kontrolltätigkeit der Schutzkonzepte nicht nur durch den Kanton, sondern auch durch gemeindliche Stellen vorgenommen. «Alle involvierten Kontrollorgane haben den Auftrag, verhältnismässige Kontrollen durchzuführen und uns das Ergebnis mitzuteilen», erklärt Gesundheitsdirektor Martin Pfister. Konkret werden sie stichprobenartig überprüfen, ob in öffentlich zugänglichen Betrieben und Einrichtungen sowie an Veranstaltungen hinreichende Schutzkonzepte vorhanden sind und umgesetzt werden. Im Fokus stehen dabei Orte, an denen es bekanntermassen zu gehäuften Infektionen gekommen ist, wie Unterhaltungs-​ und Freizeitbetriebe. Durch Schutzkonzepte haben die Betriebe sicherzustellen, dass der erforderliche Abstand eingehalten wird oder entsprechende Schutzmassnahmen wie das Tragen von Masken oder hinreichende Abschrankungen bestehen. Können weder der erforderliche Abstand noch adäquate Schutzmassnahmen ergriffen werden, sind die Kontaktdaten der anwesenden Personen zu erheben. Hierbei haben die Schutzkonzepte aufzuzeigen, wie die Richtigkeit der erhobenen Daten sichergestellt wird. Das kann beispielsweise durch Ausweiskontrollen oder eine Überprüfung der angegebenen Handy-​Nummer mittels Kontrollanruf erfolgen. Sind keine bzw. ungenügende Schutzkonzepte vorhanden oder werden Unregelmässigkeiten bei deren Umsetzung festgestellt, kann der Betrieb im schlimmsten Fall geschlossen werden.

Kontrolle von weiteren Betrieben

Ebenfalls intensiviert werden die Kontrollen im Bereich der Industrie-​, Gewerbe-​ oder Landwirtschaftsbetriebe (z.B. Nahrungsmittelproduktion), für die ein erhöhtes Infektionsrisiko vermutet wird. Bei der Kontrolle dieser Betriebe geht es nicht um die Einhaltung eines Schutzkonzeptes, zumal meist gar keine explizite Verpflichtung zur Erarbeitung und Umsetzung eines solchen besteht. Vielmehr werden die Kontrollorgane überprüfen, ob die gesetzlich vorgesehenen Präventionsmassnahmen zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eingehalten werden. «Schlussendlich sollen diese verstärkten Kontrollen auch den Betrieben selbst dienen, damit sie nicht vergessen, was zu ihrem eigenen Schutz vorgesehen ist», gibt Gesundheitsdirektor Martin Pfister zu bedenken.

Kontakt

Regierungsrat Martin Pfister

Gesundheitsdirektor
Gesundheitsdirektion

+41 41 728 35 01