08.11.2021, Medienmitteilung

Kanton Zug beginnt mit den Auffrischimpfungen

Alle Zugerinnen und Zuger über 65 Jahren können sich ab dem 10. November (13.30 Uhr) online oder per Telefon für die Corona-​Auffrischungsimpfung anmelden. Die ersten Impfdosen werden am 15. November verabreicht. Die Booster-​Impfungen werden am kantonalen Impfzentrum in Baar durchgeführt, zusätzlich werden zwei mobile Impfteams die Alters-​ und Pflegeheime des Kantons aufsuchen. Alle über 65-​jährigen Personen, die bei ihrer Anmeldung zur ersten Impfung eine Natelnummer angegeben haben, werden per SMS über die Auffrischimpfung informiert.

Der Kanton Zug folgt der Empfehlung der eidgenössischen Kommission für Impffragen und empfiehlt allen Personen ab 65 Jahren eine Auffrischimpfung. Personen im Alter von 16 bis 64 Jahren mit chronischen Erkrankungen mit höchstem Risiko können im Einzelfall nach Rücksprache mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt ebenfalls eine Boosterimpfung erhalten, wenn diese Personen dies wünschen und ein entsprechendes Attest vorlegen. Allen anderen Personen empfehlen BAG und EKIF im Moment die Auffrischimpfung nicht, da der Schutz vor schweren Erkrankungen nach zwei Impfungen nach wie vor so gut ist, dass eine Auffrischimpfung derzeit noch keine nachweisliche Verbesserung bringt.

Anmeldung ab 10. November, 13.30 Uhr

Alle bereits geimpften Zugerinnen und Zuger der Bevölkerungsgruppe über 65 werden aufgerufen, sich auf www.corona-​impfung-zug.ch oder via Telefon (041 531 48 00, täglich 11.00-12.30 und 13.30-19.00 Uhr) für die Booster-​Impfung anzumelden, sofern ihre letzte Impfung mehr als sechs Monate her ist. Die Anmeldung ist ab dem 10. November (13.30 Uhr) möglich. Die Auffrischimpfungen werden am Impfzentrum in Baar durchgeführt. Zudem werden zwei mobile Impfteams innert zwei Wochen bei den Bewohnerinnen und Bewohner in den Alters-​ und Pflegeheimen eine Auffrisch-​impfung durchführen.

Erinnerung via SMS

Alle Personen über 65 Jahren, welche sich bereits für ihre ersten Impfungen im Kanton Zug angemeldet hatten, werden via SMS über die Anmeldung zur Auffrischimpfung informiert. «Wir haben das Ziel, die Bevölkerungsgruppe mit dem belegten Nutzen einer Auffrischimpfung möglichst rasch ein drittes Mal zu impfen», führt Landammann Martin Pfister aus. «Durch die Auffrischimpfungen können wir die ältere Bevölkerung besser schützen und gleichzeitig die Gesundheitsversorgung auf gewohntem Niveau halten.»

Nur auf Voranmeldung: Walk-​In-Impfung zu einem späteren Zeitpunkt

Zu Beginn der Booster-​Impfaktionen werden die Impfungen ausschliesslich nach Voranmeldung im Impfzentrum durchgeführt. Je nach Nachfrage werden die Auffrischimpfungen zu einem späteren Zeitpunkt auch als Walk-​In-Impfung angeboten.

Auffrischimpfung für jüngere Personen mit höchstem Risiko möglich

Neben allen über 65-​Jährigen können sich auch jüngere Personen mit einer chronischen Krankheit mit höchstem Risiko für die Auffrischimpfung anmelden. In diesen Fällen ist ein entsprechendes Attest der behandelnden Ärztin/des behandelnden Arztes nötig (ab 10. November abrufbar auf www.corona-​impfung-zug.ch). Für gesunde Personen unter 65 Jahren gibt es gemäss aktueller Evidenz keine Hinweise für eine Abnahme des Schutzes vor schweren Erkrankungen nach zwei Impfungen. Aus diesem Grund empfiehlt die EKIF derzeit dieser Bevölkerungsgruppe keine Auffrischimpfung. «Wir haben vollstes Vertrauen in die Abklärungen der Expertinnen und Experten der EKIF und setzten diese Empfehlung im Kanton Zug deshalb um», macht Pfister deutlich. «Sollte die Booster-​Impfung zu einem späteren Zeitpunkt für weitere Bevölkerungsgruppen empfohlen werden, würden wir unser Vorgehen umgehend anpassen.»

Kontakt

Martin Pfister

Gesundheitsdirektor
Gesundheitsdirektion

+41 41 728 35 01