24.11.2021, Medienmitteilung

Massnahmen gegen haeusliche Gewalt

Der Kanton Zug hat sein Instrumentarium gegen häusliche Gewalt verbessert und geht mit präventiven Methoden dagegen vor. Drohende Rückfälle sollen früh erkannt und so gut wie möglich verhindert werden. Die involvierten Behörden haben dazu die Strukturen ihrer Zusammenarbeit optimiert und ihr Know-​how gestärkt. Alle Fälle von häuslicher Gewalt werden konsequent nachbetreut. Der Kanton führt eigene Lernprogramme gegen Gewaltneigungen durch. Im Rahmen der «16 Tage gegen Gewalt an Frauen» wird die Bevölkerung für die Thematik sensibilisiert.

Am 1. April 2018 trat das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt («Istanbul-​Konvention») für die Schweiz in Kraft. In dieser Zeit nahm die Anzahl Polizeiinterventionen im Bereich häuslicher Gewalt im Kanton Zug zu. Die Sicherheitsdirektion leitete darum 2019 entsprechende Massnahmen zur besseren Bekämpfung der häuslichen Gewalt ein. Zum diesjährigen «internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen» (25. November 2021) liegt der Schlussbericht dieses Projektes vor. Gemeinsam mit den involvierten Stellen hat die Sicherheitsdirektion die Massnahmen heute an einer Medienkonferenz präsentiert.

Projekt gegen häusliche Gewalt

Mit dem definierten Ziel der «maximalen Rückfall-​Prävention» knüpfte das Projekt an den behördlich registrierten Fällen von häuslicher Gewalt an. So konnten die Grundlagen dafür geschaffen werden, um Wiederholungstaten so gut wie möglich zu verhindern. Die involvierten Fachstellen optimierten dabei ihre Abläufe, steigerten ihr Know-​how und führten neue Methoden und Instrumente ein. Sie verbesserten die Zusammenarbeit untereinander und diejenige mit anderen betroffenen Stellen. Sicherheitsdirektor Beat Villiger ist vom Nutzen des Projekts überzeugt: «Die Behörden sind beim Vorbeugen und Vorgehen gegen die häusliche Gewalt nun optimal gerüstet», wie er an der heutigen Medienkonferenz sagte.

Verbesserte Strukturen innerhalb der Strafverfolgungsbehörden

Die fallbezogene Zusammenarbeit zwischen der Zuger Polizei und der Staatsanwaltschaft wurde optimiert. Die Staatsanwaltschaft implementierte mit einem «Werkzeugkasten Häusliche Gewalt» spezifische Prozess-​ und Qualitätsstandards und erfasst diese Fälle neu in einer eigenen Statistik. Die Mitarbeitenden werden fachlich und juristisch geschult und für das Thema häusliche Gewalt sensibilisiert. Ein neu entwickelter, spezifischer Leitfaden unterstützt die Polizeikräfte, wenn sie zu Fällen von häuslicher Gewalt ausrücken. Durch eine räumliche Umorganisation kann sich die spezialisierte Fachstelle Häusliche Gewalt der Zuger Polizei direkter mit der Bereitschaftspolizei austauschen und Einfluss auf den Umgang mit den Fällen nehmen.

Intensivere Fallbearbeitung und Nachbetreuung

Die Fachstelle Häusliche Gewalt der Zuger Polizei erhielt mehr Personalressourcen. Sie betreut jeden Fall von häuslicher Gewalt konsequent und nimmt neu Kontakt mit allen involvierten Personen auf. Drohende Rückfälle können so frühzeitig erkannt und entschärft werden. Die Zuger Polizei kann eine gefährdende Person zudem schriftlich ermahnen, vorladen oder mit ihr ein informatives Gespräch führen. Dieses Mittel der «Präventivansprache» wird auch bei häuslicher Gewalt eingesetzt, und zwar früher und häufiger als bisher. Die Staatsanwaltschaft oder das Gericht können eine beschuldigte Person verpflichten, ein Lernprogramm gegen Gewalt zu besuchen. Neu führt der Vollzugs-​ und Bewährungsdienst des Amts für Justizvollzug selber solche Lernprogramme durch und hat dies in einzelnen Fällen auch schon getan.

Erweiterung des Austauschs mit anderen Behörden und Organisationen

Seit 2014 findet ein regelmässiger Runder Tisch zum Thema häusliche Gewalt zwischen der Zuger Polizei, der Staatsanwaltschaft, dem Amt für Migration, der Opferberatungsstelle «eff-​zett das fachzentrum», der kantonalen Opferhilfestelle, der Herberge für Frauen Zug sowie der Stiftung «Männer Beratung Gewalt» statt. Neu nehmen auch der Vollzugs-​ und Bewährungsdienst und das Amt für Kindes-​ und Erwachsenenschutz daran teil. Neben dem fachlichen Austausch können so auch Abläufe und Schnittstellen laufend untereinander optimiert werden.

Sensibilisierung der Bevölkerung

In einem nächsten Schritt wird die Bevölkerung für die Thematik sensibilisiert. Die Zuger Polizei schaltet im Rahmen der «16 Tage gegen Gewalt an Frauen» und darüber hinaus mehrere Kurzvideos in den sozialen Netzwerken auf. Sie nehmen einen breiteren Fokus ein und richten sich an Opfer, Täterinnen und Täter sowie weitere Betroffene, wie zum Beispiel die Kinder in konfliktiven Beziehungen. Die Kampagnen-​Webseite www.haeusliche-​gewalt-nein.ch bietet Informationen, Hilfsangebote und Anlaufstellen für Betroffene, Aussenstehende und Fachleute an. Die Zuger Polizei und die Opferberatungsstelle «eff-​zett das fachzentrum» begleiten die Kampagne mit gemeinsamen Standaktionen im Kanton Zug.

Erfolgloser Versuch wird nicht weiterverfolgt

Die Sicherheitsdirektion testete im Rahmen des Projekts, ob sie gewaltausübende Personen zu freiwilligen Gewaltberatungen motivieren kann, indem sie bis zu 1000 Franken der Beratungskosten übernimmt. Dieser Pilotversuch gelang aber nur in einem einzigen Fall und war sonst nicht erfolgreich. Diese Massnahme wird darum nicht weitergeführt.

Projektorganisation

Auftraggeber des Projekts war Regierungsrat Beat Villiger, Sicherheitsdirektor des Kantons Zug. Das Direktionssekretariat der Sicherheitsdirektion leitete das Projekt, das von Frühling 2019 bis Herbst 2021 dauerte. Fachpersonen der Staatsanwaltschaft, der Zuger Polizei und des Vollzugs-​ und Bewährungsdienstes waren daran beteiligt und setzten die entsprechenden Massnahmen in ihren Fachbereichen um.

Kontakt

Beat Villiger

Regierungsrat
Sicherheitsdirektion

+41 41 728 50 20 beat.villiger@zg.ch