22.03.2021, Medienmitteilung

Corona-​Impfnachweis in elektronischer und physischer Form

Alle Zugerinnen und Zuger, die ihre Corona-​Impfung erhalten haben, bekommen einen schriftlichen Impfnachweis, der neu auch unterschrieben wird. Der Kanton Zug empfiehlt zudem den digitalen Impfausweis «myCOVIDvac», für den man sich kostenlos registrieren kann. Auf speziellen Wunsch ist auch ein Eintrag ins Impfbüchlein möglich. Der Kanton Zug begrüsst zudem, dass auf nationaler und internationaler Ebene Vorbereitungen für einen einheitlichen Impfpass laufen.

Jede Pers, die im Kanton Zug gegen Covid-​19 geimpft wird, erhält seit dem Beginn der Impfaktion einen schriftlichen Impfnachweis. Anhand der Informationen auf diesem Dokument kann jederzeit geprüft werden, wo und wann welcher Impfstoff verabreicht wurde. Die ausgedruckten Impfnachweise sind grundsätzlich ohne Unterschrift gültig. Weil es diesbezüglich aber immer wieder zu Nachfragen gekommen ist, hat der Kanton Zug entschieden, diese Dokumente ab sofort unterschreiben und abstempeln zu lassen. Wer bereits beide Impfungen erhalten hat und den Impfnachweis nachträglich unterschreiben lassen will, kann dies zu folgenden Daten (jeweils 9.00-12.00 und 12.30-18.00 Uhr) ohne Voranmeldung beim Impfzentrum in Baar tun:

Dienstag, 23. März
Donnerstag, 25. März
Samstag, 27. März
Dienstag, 30 März
Donnerstag, 1. April
Samstag, 3. April

Eintrag ins Impfbüchlein / Impfkarte möglich

Auf vielfältigen Wunsch aus der Bevölkerung hin ist ab sofort auch ein Eintrag in den Impfausweis («Impfbüechli / Impfkarte») möglich. Personen, welche diesen Eintrag wünschen, sollen ihren Impfausweis jeweils zum Impftermin mitnehmen. Ein nachträglicher Eintrag im Impfausweis ist zu denselben Daten ohne Voranmeldung im Impfzentrum möglich (siehe oben).

Elektronisches Format empfohlen

Der Kanton Zug empfiehlt der gesamten Bevölkerung den elektronischen Impfausweis «myCOVIDvac». Ein Mausklick bei der Online-​Anmeldung zur Corona-​Impfung reicht aus, um diesen Ausweis automatisch zu erhalten, sobald er technisch bereit ist. Die Kosten für diesen elektronischen Impfnachweis werden vom Kanton Zug übernommen.

Diskussionen zu Impf- und Testpass laufen

Es ist davon auszugehen, dass auf nationaler und internationaler Ebene in Zukunft ein einheitlicher Standard für einen Impf- und Testpass etabliert wird. Auch in der Schweiz laufen die entsprechenden Vorbereitungen auf Hochtouren. «Der Kanton Zug begrüsst diese Bestrebungen ausdrücklich und verfolgt die Entwicklungen aktiv», betont Gesundheitsdirektor Martin Pfister.

Kontakt

Regierungsrat Martin Pfister

Gesundheitsdirektor
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