07.04.2021, Medienmitteilung

Ausweitung Corona-​Impfung auf Personen mit chronischer Erkrankung mit besonderer Gefährdung

Der Kreis der Impfberechtigten im Kanton Zug wird erweitert: Ab sofort dürfen sich auch Personen zwischen 16 und 64 Jahren impfen lassen, die an einer chronischen Erkrankung mit besonderer Gefährdung leiden. Das Vorliegen einer solchen Erkrankung muss durch die behandelnde Ärztin / den behandelnden Arzt bestätigt werden. Zudem ruft der Kanton Zug alle Personen über 65 Jahren und Personen mit chronischen Erkrankungen mit höchstem Risiko, die noch nicht geimpft sind, dazu auf, sich impfen zu lassen.

Die Impfkampagne ist im Kanton Zug erfreulicherweise so weit fortgeschritten, dass die Impfung der nächsten Impfgruppe offensteht. Es handelt sich dabei um Personen zwischen 16 und 64 Jahren mit einer chronischen Erkrankung mit besonderer Gefährdung. Zu diesen zählen etwa gewisse Formen von Bluthochdruck, Diabetes oder Herzkreislauf-​Erkrankungen. Die chronischen Erkrankungen mit besonderer Gefährdung müssen ärztlich bestätigt und das Attest am Termin der Erstimpfung vorgelegt werden (siehe Beilage: Attest chronische Erkrankung mit besonderer Gefährdung).

Bisher zugelassene Personengruppen werden weiterhin priorisiert geimpft

Der Kanton Zug ruft alle bisher zur Impfung zugelassenen Personen – namentlich alle Personen über 65 Jahren und Personen mit chronischen Erkrankungen mit höchstem Risiko –, die noch nicht geimpft sind, dazu auf, jetzt einen Impftermin im Impfzentrum zu vereinbaren. Sie werden bei der Zuteilung von Terminen weiterhin prioritär behandelt. Die Anmeldung erfolgt wie gehabt online über die zentrale Impfplattform des Kantons: www.corona-​impfung-zug.ch. Wer zu diesen Personengruppen zählt und sich für eine Impfung bereits angemeldet, aber noch keinen Termin erhalten hat, wird gebeten, sich bei der Hotline des Impfzentrums zu melden (041 531 48 00).

Unterschriebene Impfbescheinigung, Eintrag ins Impfbüchlein

Alle geimpften Personen erhalten einen ausgedruckten Impfnachweis. Zudem ist ein Eintrag in den Impfausweis («Impfbüechli / Impfkarte») möglich. Personen, welche diesen Eintrag wünschen, sollen ihren Impfausweis jeweils zum Impftermin mitnehmen. Wer bereits geimpft ist und die Impfbescheinigung nachträglich unterschreiben lassen will oder einen Eintrag ins Impfbüchlein wünscht, kann dazu das Impfzentrum zu den regulären Öffnungszeiten aufsuchen.

Kontakt

Regierungsrat Martin Pfister

Gesundheitsdirektor
Gesundheitsdirektion

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